Essen. Geld hatten sie nicht mehr, aber der Rosenmontag war noch lange nicht vorbei. Deshalb sollen zwei Männer aus Gladbeck und Gelsenkirchen, 21 und 34 Jahre alt, auf die Idee gekommen sein, in Bottrop Passanten auszurauben. Seit Dienstag müssen sie sich vor dem Landgericht Essen verantworten; ein Rosenmontag mit Nachwirkungen.
Besonders dreist: Ausgerechnet ein 13-jähriges Mädchen hatten sie sich als Opfer eines der zwei Überfälle auf der Horster Straße in Bottrop ausgesucht. Und als der Vater des Mädchens sie verfolgte und stellte, bekam er einen Messerstich in die Brust und musste ins Krankenhaus.
Der Gelsenkirchener Angeklagte ist geständig, bestätigt im Grunde die Anklage. Danach hatte er am 20. Februar auf der Horster Straße vor der Westfalen-Tankstelle einen Passanten nach Zigaretten gefragt. Als dieser verneinte, gingen sein Mitangeklagter und er zunächst weiter, beschlossen dann aber, den Passanten „abzuziehen“. Um Druck zu machen, soll der 34 Jahre alte Angeklagte sein Messer gezogen haben.
Opfer bekam Geld zurück
Der Fußgänger ließ sich nicht beeindrucken und sagte, er hätte kein Geld. Der Gelsenkirchener glaubte ihm das nicht, durchsuchte dessen Hosentaschen und fand 25 Euro, die er wegnahm. Wie er denn jetzt nach Hause kommen solle, fragte das Opfer ihn und bekam einen Fünf-Euro-Schein zurück. Die Beute sollen sie für Zigaretten ausgegeben haben, um dann einige Meter weiter auf der Horster Straße die 13-Jährige und ihren Bekannten auszurauben. Mit dem Messer in der Hand erbeutete der Gelsenkirchener ein Smartphone und flüchtete mit seinem mutmaßlichen Komplizen.
Alarmiert von seiner Tochter verfolgte der 42 Jahre alte Vater des Mädchens sie. Den Gladbecker Angeklagten hielt er fest. Unvermittelt spürte er aber einen Schmerz in der Brust und ließ los, erzählt er am Dienstag vor der XVI. Strafkammer. Er ist immer noch beeindruckt. Mittlerweile sei ihm auch gesagt worden, dass seine Verfolgungsjagd „eigentlich nicht so glücklich“ gewesen sei.
Aus Versehen zugestochen
Der Gladbecker Angeklagte weist das zurück. Weil er an beiden Überfällen eigentlich nicht beteiligt gewesen sei, hätte er sich von dem Vater völlig zu Unrecht angegriffen gefühlt. Im Gerangel und eher abwehrend aus Versehen sei das mit dem Messer passiert. Große Glaubwürdigkeit genießt er nicht. Richter Martin Hahnemann wirft dem 21-Jährigen Lügen vor, weil die von ihm angeblich getrunkenen Alkoholika „eher Richtung scheintot gehen“. Am Ende des ersten Prozesstages bestätigt die Kammer, dass beide Angeklagte in U-Haft bleiben müssen.