Bottrop.

Die Vestische wird ab dem 1. Mai bei einer Verspätung von zehn Minuten einen Teil der Fahrkosten erstatten. Das ist eine Konsequenz aus dem „Pünktlichkeitsverprechen“.

Dieses Versprechen gaben jetzt die Nahverkehrsunternehmen im östlichen Ruhrgebiet (KÖR) und damit auch die Vestische jetzt ab. Den Kunden, deren Bus oder Bahn mit zehnminütiger Verspätung an der Zielhaltestelle ankommt, wird im Kunden-Center am ZOB das Geld für ein Einzel-Ticket der Preisstufe A erstattet.

Das Thema Pünktlichkeit spielt bei der Benutzung von Bus und Bahn eine entscheidende Rolle. Die KÖR-Unternehmen betrachten die Einhaltung ihres Fahrplans daher als Qualitätsmerkmal. „Weil wir von der Qualität unserer Leistungen überzeugt sind, ist das Pünktlichkeitsversprechen die konsequente Fortsetzung der Reihe bisheriger Garantien, bestehend aus Mobilitäts- und Anschlussgarantie“, sagt Hubert Jung, Verkehrsvorstand der DSW21.

„Wir halten Wort“

Sollte das in der Praxis nicht funktionieren, „sei es durch viel Verkehr auf den Straßen oder Behinderungen durch Baustellen, gibt es von uns das Fahr-Geld zurück“, kündigt Martin Schmidt an, Geschäftsführer der Vestischen. „Nicht beeinflussen können wir natürlich unsere Fahrzeiten bei z.B. extremen Wetterlagen oder Streikmaßnahmen.“

Dr. Burkhard Rüberg vom Vorstand der Bogestra AG, unterstreicht: „Das Pünktlichkeitsversprechen heißt: Wir halten Wort. Wir garantieren das. Und wir sind sicher, wir können das.“

Grundlage für die Beurteilung einer Verspätung ist der tagesaktuelle Fahrplan wie er etwa in der elektronischen Fahrplanauskunft hinterlegt ist. Weitere Möglichkeiten der Meldung bieten auch das gemeinsame Service-Telefon unter 01803/50 40 30 (neun Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Cent/Minute) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kunden-Centern.