Bottrop.
Seit dem gestrigen Donnerstag ist der Verkauf von stärkeren Böllern und Raketen noch bis zum 31. Dezember erlaubt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man es richtig krachen lässt.
Nur zugelassene Ware kaufen: Explosive Stoffe müssen von der Bundesanstalt BAM oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Dies bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit ihnen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. Auf Kennzeichnungsnummer achten: Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 dürfen nur zu Silvester und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und im Freien abgebrannt werden.
Illegale Ware aus dem Ausland meiden: Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Wer damit hantiert, verhält sich ordnungswidrig und kann haftbar gemacht werden.
Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Auf keinen Fall darf an den Knallern herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten stattdessen mit Wasser übergossen und anschließend in die graue Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten. Kinder sind von Feuerwerkskörpern fernzuhalten. Selbst gebaute Raketen sind generell verboten.
Bei Unfällen Versicherung einschalten: Bei bleibenden gesundheitlichen Blessuren zahlt die private Unfallversicherung. Schäden weiterer Personen deckt die Privathaftpflicht der Verursacher ab. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Für Brandschäden an der Inneneinrichtung kommt die Hausratversicherung auf. Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt – ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden. Nur wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die Familien-Haftpflichtversicherung Schäden aus.
Nur begrenzt erlaubt
Zwischen Weihnachten und dem Neujahrstag entstanden laut Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr rund 12 000 zusätzliche Sachschäden mit einer Gesamtsumme von 31 Millionen Euro.
Die Bezirksregierung warnt vor Feuerwerksbatterien. Sie hat gestern in einer Hertener Firma Feuerwerksbatterien mit den Namen Solar und Solaris aus dem Handel genommen. Sie sind mit verbotenen Anzündmitteln versehen und explodieren beim Anzünden sofort.