Bottrop. Das Betreuungsgeld wollen in Bottrop noch nicht besonders viele Familien haben. Die Stadtverwaltung hat bisher 74 von 90 Anfragen bewilligt. Sie rechnet aber mit 550 Anträgen pro Jahr.



Das Betreuungsgeld wollen in Bottrop noch nicht besonders viele Familien haben. Diese finanzielle Unterstützung für Familien, die ihre Kinder nicht in einen Kindergarten bringen, sondern im Kreis der Familie erziehen, war zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf den Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren eingeführt worden.

„Uns liegen bislang 90 Anträge vor. Davon sind 74 bewilligt worden“, sagte Karl Trimborn, Leiter des städtischen Fachbereichs für Schule und Jugend. Die Stadt rechnet damit, dass 550 Eltern jährlich die Anträge stellen werden. „Ich gehe davon aus, dass die von uns geschätzte Zahl auch erreicht wird“, ist sich Trimborn sicher.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Der Bund zahlt den Eltern jetzt ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat. Ab dem 1. August nächsten Jahres erhöht es sich auf 150 Euro je Monat.

Wer bekommt das Betreuungsgeld?

Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Es können alle Eltern für jedes Kind, das im Haushalt lebt, beantragen, sofern sie für dessen Betreuung keine frühkindlich Förderung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Auch Adoptiveltern bekommen Betreuungsgeld.

Wo gibt es das Betreuungsgeld?

Den Antrag auf das Betreuungsgeld können die Eltern bei der Stadtverwaltung im Fachbereich für Jugend und Schule stellen. Dort kümmern sich die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes „Leistungsgewährung“ dann um die Angelegenheit. Telefonkontakt ist möglich unter den Telefonnummern 703 633 und 703-582. Auch über das Internet können Eltern das Betreuungsgeld beantragen. Die Stadt bietet diesen Service an. Eine Broschüre, ein Informationsblatt und das Antragsformular ist über einen Download-Link zu erreichen: www.bottrop.de/vv/downloads/Antrag _BG_Version_3_050713_2x.pdf

Wann und wie lange wird es gezahlt?

Das Betreuungsgeld wird prinzipiell vom 1. Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats gewährt. Wenn Eltern schon ihr Elterngeld verbraucht haben, erhalten sie das Betreuungsgeld auch schon vor dem 15. Lebensmonats ihres Kindes. Auch dann wird es höchstens 22 Monate lang gezahlt.

Wer muss den Antrag stellen?

Alle Eltern, die finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen und ihr Kind nicht in einem Kindergarten betreuen lassen, müssen das neue Betreuungsgeld beantragen. Denn die Stadt ist gehalten, die Sozialhilfegelder, die sie an die Eltern auszahlt, in Höhe des Betreuungsgeldes zu kürzen.

Wer bekommt das Geld nicht?

Keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern, die im Jahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen über 500 000 Euro haben oder 250 000 Euro bei Alleinerziehenden.