Bottrop. Auf der Bottroper Gastromeile Gladbecker Straße ist am Wochenende nun Sicherheitsdienst unterwegs. Die Interessengemeinschaft hat ihn beauftragt.
Am vergangen Wochenende waren es zwei Sicherheitsleute, die auf der Gladbecker Straße unterwegs waren. Um Mitternacht – Sperrstunde für die Außengastronomie – klappern sie die Kneipen ab, weisen immer wieder Gäste freundlich aber bestimmt darauf hin, dass sie nun entweder rein oder nach Hause gehen müssten. Immer freitags und samstags ist der Sicherheitsdienst seit einiger Zeit auf der Bottroper Gastromeile unterwegs. Die Interessengemeinschaft Gladbecker (IG) Straße hat sie beauftragt.
Es gehe darum, gemeinsam dafür zur sorgen, den Anliegen aller Anwohner an der Gladbecker Straße gerecht zu werden. So erklärt Irfan Durdu, der Vorsitzende der IG den Einsatz der privaten Sicherheitskräfte. Ausschlaggebend für diesen Schritt sei eine „gewisse Gemengelage“ gewesen.
Probleme mit Lärm, Wildpinklern oder pöbelnden Gästen
So habe es immer wieder Probleme gegeben mit Menschen, die draußen zu laut gewesen seien. Es sei auch im unteren Bereich der Gladbecker Straße zu Schwierigkeiten gekommen – etwa mit Gruppen, die einzelne Besucher angepöbelt hätten, mit Wildpinklern oder mit Menschen, die sich außerhalb der Öffnungszeiten auf die Terrasse des Eiscafés gesetzt und dort ihr mitgebrachtes Bier getrunken hätten.
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Der Sicherheitsdienst – so Durdus Hoffnung – werde ein Stück dazu beitragen, die Bedürfnisse aller im Blick zu haben. Denn schließlich gehörten zur IG Gladbecker Straße nicht nur die Wirte sondern auch ganz normale Einzelhändler mit ihren Läden an der Gladbecker Straße. Die hätten selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass beispielsweise ihre Eingänge nicht unbedingt als Toilette missbraucht werde.
Stadt Bottrop sieht enge Grenzen für den Einsatz privater Sicherheitskräfte
„Wir versuchen auf diese Weise, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen und ich denke, dass es eine vernünftige Maßnahme ist“, sagt der IG-Vorsitzende. Aus dem Grund habe die IG den Sicherheitsdienst beauftragt und stemme auch die entsprechende Finanzierung, sagt Durdu, ohne in dem Punkt näher ins Detail zu gehen. Ihm sei es wichtig, dass die Wirte gemeinsam Verantwortung übernehmen. Es sei im Interesse aller, wenn das Miteinander auf der Straße funktioniere, sagt Durdu und verweist auf den Rathausplatz. Dort ist für Außengastronomie schon um 22 Uhr Schluss – eine solche strengere Vorgabe könne kein Gastronom auf der Gladbecker Straße wollen.
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Doch so einfach ist es nicht, privaten Sicherheitsdienst in der Öffentlichkeit einzusetzen. Bei der Stadt reagiert man auf das Vorgehen der IG dann auch zurückhaltend. Auf Nachfrage erklärt Stadtsprecher Andreas Pläsken, dass es zunächst einmal unproblematisch sei, wenn die Wirte ihr Hausrecht auf einen privaten Sicherheitsdienst übertragen.
Auf öffentlichen Flächen sind Polizei und Ordnungsamt zuständig
Denn: „Die Gastronomen sind verpflichtet in den von ihnen angemieteten Flächen, sowohl im Innenbereich, als auch in der Außengastronomie einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf sicherzustellen“, sagt der Stadtsprecher. Dazu zähle auch, auf die Einhaltung der Sperrstunde und den Lärmschutz zu achten. Das gelte eben auch für die öffentlichen Flächen, die die Gastronomen von der Stadt für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt bekommen. Wichtig sei allerdings, dass die Sicherheitskräfte über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen, wie in der Gewerbeordnung gefordert.
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Doch es gibt auch klare Grenzen für den Einsatz des Sicherheitspersonals. Auch darauf weist die Stadt hin. „Im Bereich der öffentlichen Flächen, die nicht durch das Straßenverkehrsamt im Wege der Sondernutzungserlaubnisse den Gastronomen überlassen worden sind, stehen dem Sicherheitsdienst hingegen keine Befugnisse zu, die über das hinausgehen, was jedem anderen Bürger auch zusteht“, sagt der Stadtsprecher.
Heiß im Klartext: In diesen Bereichen dürfen die Sicherheitskräfte nur um Verständnis und die Einhaltung der Nachtruhe bitten. Gibt es größere Probleme, Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten sind Polizei oder Ordnungsamt zuständig.