Es ging um Drogen, Waffen und viel Bargeld. Drei Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil gegen einen Bottroper. In Haft ist er aber nicht.
Ein Bottroper ist vor kurzem vor dem Landgericht Essen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Es ging in dem Fall um Drogen, um große Mengen an Bargeld und auch um Waffen. Bei dem Angeklagten soll es sich um einen „stadtbekannten Drogendealer aus Welheim“ handeln, wurde der WAZ-Redaktion berichtet. Vor dem Landgericht Essen wurde dem Mann inzwischen wegen des Vorwurfes des illegalen Handels mit Drogen der Prozess gemacht. Dabei ging es konkret um den Handel mit Marihuana und auch Kokain. Der Mann soll dabei außerdem bewaffnet gewesen sein, geht aus dem Tatvorwurf hervor.
Wie das Essener Landgericht bestätigte, hatte die Polizei die Wohnung des Bottropers in Welheim wegen des Verdachtes des Drogenhandels durchsucht. Dabei hatten die Polizeibeamten dann auch Drogen gefunden. Der Bottroper wurde zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Da sich der Täter zuvor bereits in Untersuchungshaft befand, wird diese Haftzeit auf die gesamte Gefängnisstrafe angerechnet.
Polizisten fanden 180.000 Euro Bargeld in der Wohnung
Die Polizisten stießen bei der Durchsuchung in Welheim allerdings außer auf Drogen auch auf eine große Menge an Bargeld. Insgesamt befand sich danach eine Summe von etwa 180.000 Euro Bares in der Wohnung des beschuldigten Drogenhändlers, bestätigte das Landgericht. Das Arrestverfahren sei bezüglich dieses Teils abgetrennt worden, teilten ein Sprecher des Gerichtes mit. Zu dem geäußerten Verdacht, dass zuvor insgesamt noch weit größere Geldbeträge als die in der Wohnung aufgefundene Menge an Bargeld auf Bankkonten im Ausland überwiesen worden sein sollen, liegen dem Landgericht keine weiteren Informationen vor.
Für den mutmaßlichen Drogenhändler aus Bottrop handelt es sich um dessen erste Haftstraße. In früherer Zeit musste er allerdings bisher schon einmal eine Woche Jugendarrest absitzen. Außerdem hatte der Bottroper seine jetzigen Taten begangen, obwohl gegen ihn bereits eine noch laufende Bewährungsstrafe wegen einer anderen Strafangelegenheit anhängig war. Der Mann muss in der anderen Sache daher jetzt außerdem mit einem Bewährungswiderruf rechnen, erläuterte der Gerichtssprecher.
Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein
Seine Gefängnisstrafe antreten musste der Bottroper trotz der Verurteilung durch das Essener Landgericht allerdings bisher noch nicht. Denn der Haftbefehl gegen den Drogenhändler ist aufgehoben worden. Der Angeklagte hat nämlich inzwischen Revision gegen das Urteil des Landgerichtes eingelegt. Damit ist das Gerichtsurteil gegen den Bottroper erst einmal nicht rechtskräftig. Da der Mann seine Haft aber erst nach Rechtskraft des Landgerichtsurteils antreten müsste, kann er auf freiem Fuß bleiben, heißt es.