Bochum. Der Laden lief gut, aber Steuerpflichten wurden vernachlässigt: Ein Geschäftsmann stand deshalb vor Gericht. Die Schuld liege woanders, sagt er.

Sein Gastro-Betrieb im Bochumer Ruhrpark lief gut, trotzdem bekam der Betreiber (38) jede Menge Ärger: Er saß am Donnerstag auf der Anklagebank des Schöffengerichts. Gut 177.000 Euro Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern soll er 2017 und 2018 nicht rechtzeitig bezahlt haben. „Trotz mehrfacher Aufforderung“ des Finanzamtes, so die Staatsanwaltschaft, habe der Bochumer damals keine fristgerechte Steuererklärung abgegeben.

Angeklagter hatte schon früher Ärger mit der Steuerbehörde in Bochum

Der Angeklagte leitet den Betrieb schon seit fast zehn Jahren. Schon in den Anfangsjahren hatten die Steuerbehörden ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Es sei ihm damals „nicht ganz klar gewesen“, wie wichtig es sei, sich um seine steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern“, meinte der Verteidiger über seinen Mandanten. 3000 Euro Geldbuße musste er damals zahlen. Nun aber gab es sogar einen Gerichtsprozess.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Dass die Steuern nicht rechtzeitig bezahlt worden waren, bestritt der Angeklagte nicht. Die Schuld daran gibt er aber seinem Steuerberater (59), einem Rechtsanwalt. Dessen Kanzlei habe die notwendigen Unterlagen, die bereits fertig gewesen seien, nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht. Der Angeklagte habe zwar nachgefragt, sei aber von der Kanzlei „hingehalten und vertröstet“ worden. Als im Jahr 2020 die fälligen Steuern noch immer nicht überweisen waren, leitete das Finanzamt ein Strafverfahren ein.

Steuerberater räumt eigene Versäumnisse ein

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++

Der Steuerberater räumte als Zeuge ein, dass 2017 und 2018 in seiner Kanzlei „nicht alles so lief, wie es hätte laufen sollen“. Vieles sei „in Rückstand geraten“. Grund: „Ich war gesundheitlich sehr angeschlagen.“

Bochumer Schöffengericht hatte „Zweifel“ am Vorsatz

Nach dieser Aussage hatte die Richterin „Zweifel“, dass der Angeklagte überhaupt den für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz hatte, die Steuern zu hinterziehen. Entlastend hinzu kommt, dass er die damalige Steuerschuld längst ausgeglichen hat. Die Richterin bot ihm an, auf ein Urteil zu verzichten und das Verfahren einzustellen, wenn er nun zusätzlich noch einmal 10.000 Euro an die Staatskasse zahlt. Der Gastro-Betreiber nahm an.