Bochum. Einem 58-Jährigen wird vorgeworfen, seine Bulldogge misshandelt zu haben. Zeuginnen riefen die Polizei. Der Beschuldigte streitet alles ab.

Hat ein 58-jähriger Bochumer seine Hündin – eine französische Bulldogge namens „Sky“ – gegen eine Wand geschmissen und nach ihr getreten? Zeuginnen wollen das beobachtet haben, der Mann streitet die Misshandlung ab. Der Hund wurde ihm weggenommen, das Amtsgericht Bochum soll nun die Schuldfrage klären.

Zwei Frauen belasten den 58-Jährigen schwer; sie wollen die Tierquälerei am 21. März 2024 beobachtet haben. Sie beschreiben, wie der scheinbar alkoholisierte Angeklagte damals laut schimpfend durch sein Wohnzimmer lief, gefolgt von einem weiteren Mann, der ihn beruhigen wollte und einer kleinen Hündin. „Der Köter soll auf seinen Platz“, soll der Angeklagte gerufen haben, bevor er die Hündin am Nacken hochgehoben, gegen die Wand geworfen und kurz darauf noch nach ihr getreten haben soll. Gesehen und gehört haben wollen die Zeuginnen den Tathergang durch die Balkontür des Mannes, die an diesem milden Märzabend wohl auf Kipp stand.

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Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab

Als „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“ fasst die Anklage der Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt die Vorwürfe gegen den Mann zusammen. Der Bochumer weist hingegen alles von sich: „Völliger Blödsinn“, sagt er vor Gericht. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt: Allein, dass man von der Straße aus in sein Wohnzimmer schauen könne, streitet er ab. Dass er seine „Sky“ – oder sonst einen seiner vielen vorherigen Hunde – je gequält haben soll, wäre lächerlich. Im Gegenteil, der zurzeit Arbeitslose berichtet stolz, die Hündin aus einem „schrecklichen Zustand aufgepäppelt“ zu haben.

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Der 26-jährige Sohn des Angeklagten, der wohl der zweite Mann in der Zeugenaussage war, meint sich an einen ganz normalen Abend zu erinnern: „Alles war ruhig, wir haben beide vielleicht drei bis vier Flaschen Bier getrunken. Plötzlich stand die Polizei vor der Tür“. Dass man das Jaulen des Hundes von der Straße missverstehen könne, das schließe er nicht aus: „Tritt man ihr mal aus Versehen auf die Pfoten, jault sie das ganze Haus zusammen“, so der Sohn.

Laut Passantin sind Schreie und Gejaule „normale Tagesordnung“

Die beiden Zeuginnen der Anklage beschreiben weiter, wie sich im Laufe der wohl lauten Szene eine kleine Menschentraube auf der Straße gebildet habe. Dort habe eine Passantin gesagt, die Schreie und das Gejaule seien „normale Tagesordnung“, heißt es. Die Tochter des Angeklagten hält im Zeugenstand dagegen, zeichnet ein anderes Bild von ihrem Vater. Nachbarn würden ihm ihre Kinder anvertrauen, sagt die 23-Jährige.

Und weiter: Ihr Vater und Bruder hätten nun mal „laute Organe“. Nicht ausgeschlossen, dass man deren „normale Diskussionen“ durch die Balkontür für einen Streit halten könne.

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Eine vorherige Verbindung zwischen den Zeuginnen und dem Angeklagten gab es wohl nicht. Er verstehe nicht, wieso die zwei Frauen es auf ihn und „Sky“ abgesehen hätten, sagt der 58-jährige Beschuldigte.

Laut Richter hatte „Sky“, als man sie kurze Zeit nach dem Vorfall aufgrund einer Ordnungsverfügung abholte, eine „schmerzempfindliche Wirbelgegend“ und schien verängstigt. Die Hündin kam noch im März ins Bochumer Tierheim, von wo aus sie im August dieses Jahres neu vermittelt wurde.

Immer wieder kommt es zu Unterbrechungen im Gerichtssaal

Das Thema ist emotional: Immer wieder kochen die Gemüter im Saal hoch – mehrfach werden Zeugenaussagen durch den Angeklagten unterbrochen, oder aus den Zuschauerreihen kommentiert. Auch soll es vor dem Raum zu versuchter Beeinflussung unter den Zeugen gekommen sein. „Das ist hier kein Kindergarten“, ermahnt der Richter den Angeklagten und die Zuschauer.

Verhandlung wird fortgesetzt

Zum Prozessauftakt erschien ein Zeuge nicht, deshalb ist noch kein Urteil gefallen. Das Verfahren vor dem Amtsgericht soll im November fortgesetzt werden. So lange gilt die Unschuldsvermutung.

Der Angeklagte lebt, seitdem man ihm den Hund nach besagtem Abend wegnahm, alleine. Drei Jahre darf er laut der erlassenen Ordnungsverfügung kein Tier halten.