Bochum. Bundestagsabgeordnete wollen ein AfD-Verbot beim Verfassungsgericht prüfen lassen. Eine Bochumer Abgeordnete hält das für eine „Dummheit“.
Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen wollen, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob die AfD verboten werden kann. Auch ein Bochumer Abgeordneter unterstützt den Vorstoß, andere zeigen sich unentschlossen oder lehnen ihn kategorisch ab.
Axel Schäfer (SPD) äußert sich als einziger Bochumer Bundestagsabgeordnete deutlich für den Antrag zum Prüfen eines Verbotsverfahrens: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Er sei einer der ersten Abgeordneten, der den Antrag unterschrieben habe.
Hohe Hürden für Partei-Verbot: Grüner Abgeordneter aus Bochum noch unentschlossen
Max Lucks (Grüne) hat sich noch nicht entschieden, ob er den Vorstoß unterstützen möchte. „Ich persönlich halte ein Verbotsverfahren dann für sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten hoch sind und würde es begrüßen, wenn es der Bundesrat möglichst einstimmig und damit überparteilich einbringen würde.“
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Damit die Demokratie nicht mit demokratischen Mitteln geschlagen werden könne, sehe das Grundgesetz die Möglichkeit eines Verbotes vor. „Dafür gelten aber aus guten Gründen hohe Hürden. Ich prüfe noch, beispielsweise, den Stand der Dokumentation durch die Sicherheitsbehörden.“
Was aus seiner Sicht wichtiger sei, dass demokratische Parteien mehr Menschen erreichen. „Dass die AfD in dem Stimmbezirk, in dem ich im Wattenscheider Norden aufgewachsen bin, stärkste Kraft bei der Europawahl geworden ist, zeigt, wie nah dieses Problem ist“, so Lucks.
FDP-Abgeordneter hält AfD-Verbotsverfahren für „unklug“
Olaf in der Beek (FDP) hält ein AfD-Verbotsverfahren über das Parlament für „unklug“. „Ein mögliches Scheitern hätte vermutlich eher eine stärkende als schwächende Wirkung für die AfD. Zumal wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass viele Menschen aus Frust und Enttäuschung ihr Kreuz bei der AfD machen“, so die Argumentation. Klar sei aus seiner Sicht aber, dass die AfD eine in Teilen rechtsradikale Partei sei „Aus diesem Grund sollte man die Partei und deren Akteure auch genau im Blick behalten. Die politischen Ziele der AfD sind nach meiner festen Überzeugung eine Gefahr für die Demokratie und den Wohlstand in Deutschland.“
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Ein Verbotsverfahren unterliege jedoch enormen rechtsstaatlichen Hürden, und das auch zurecht. „Insofern sollte ein solches Verfahren weder leichtfertig noch mit zu großen Erwartungen angestrebt werden.“
Sevim Dağdelen (BSW) hält den Antrag für „dumm“. „Die Debatte über den von einzelnen Abgeordneten aus Union, Linke und Ampel-Fraktionen vorgebrachten Verbotsantrag ist ein Konjunkturprogramm für die AfD.“ Die Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering (SPD) hat auf eine Anfrage der WAZ nicht reagiert.
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Einen Antrag zu einem Parteienverbot können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen. Der AfD müsste nachgewiesen werden, dass sie gegen die Verfassung vorgeht. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der NPD abgelehnt, weil es bei dieser Partei keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe.