Bochum. „Ich wollte nur meinen Job machen“, sagt der 49-jährige Kontrolleur. Noch heute hat er mit den Folgen zu kämpfen. Warum es ein neues Urteil gab.
Zwei Jahre und sechs Monate muss ein Mann ins Gefängnis, der einen Kontrolleur der Bogestra schwer verletzt hat. Dieses Urteil hat am Montag das Landgericht gefällt. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Im Mai 2022 ist der Mitarbeiter der Bogestra (49) gemeinsam mit drei Kolleginnen am Hauptbahnhof in Bochum in die U35 gestiegen, um Fahrgäste zu kontrollieren. Der Angeklagte, der eine Bierflasche in der Hand und 1,7 Promille im Blut hatte, zeigte einen ungültigen Fahrschein vor. An der Station Wasserstraße stiegen das Kontroll-Team und der Mann aus.
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Mann schlägt Bogestra-Kontrolleur: Mehrere Brüche im Gesicht, drei Wochen Krankenhaus
Während sich der Angeklagte anfangs noch friedlich verhielt, eskalierte die Situation auf dem Bahnsteig. Der Schwarzfahrer beleidigte das Opfer und schlug völlig überraschend und ohne jeden Grund mehrfach voller Wucht in sein Gesicht. Die Verletzungen waren dramatisch: Das Opfer erlitt mehrere Brüche im Gesicht und an einer Hand und musste mehrfach operiert werden. Fast drei Wochen lag er im Krankenhaus.
So haben wir bisher berichtet
Bereits vor anderthalb Jahren wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt, am Ende wurde der damals 34-Jährige wegen Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Sie forderte, den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen, was ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedeuten würde.
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Ein Sachverständiger äußerte sich bei der Verhandlung am Montag vor dem Landgericht zu der Frage, wie schwer die Verletzungen, die dem Bogestra-Kontrolleur zugefügt wurden, waren. Er machte klar: „Stumpfe Gewalt gegen den Gesichtsschädel ist als potenziell lebensgefährlich anzusehen.“ Lebensgefährlich verletzt wurde der 49-jährige Bochumer zwar nicht. „Er hat Glück gehabt“, sagt Richterin Christine Katzer. Es handle sich aber eindeutig um eine schwere Körperverletzung.
Opfer kämpft bis heute mit den Folgen
Fast zweieinhalb Jahre ist der Vorfall nun her, mit den Folgen hat das Opfer bis heute zu kämpfen. „Das konnten wir aus den Unterlagen zweifelsfrei feststellen“, so Kratzer bei der Urteilsverkündigung. Zwei Jahre und sechs Monate muss der Angeklagte ins Gefängnis. Die Richterin und die beiden Schöffinnen schlossen sich damit der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte ein Jahr und sechs Monate gefordert.
Die Richterin habe den Angeklagten bei dieser Verhandlung zurückgenommener und reflektierter wahrgenommen als noch bei der ersten Verhandlung. „Wir haben ihm abgenommen, dass er sich für die Tat schämt“, so Richterin Katzer. Nichtsdestotrotz sei die Tat nicht der erste Vorfall, der Angeklagte war einschlägig vorbestraft. „Wir haben die Hoffnung, dass es damit eine Wendung hat.“
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Angeklagter beteuert: „Es tut mit extrem leid“
Kurz vor der Urteilsverkündigung sagte der Angeklagte: „Ich möchte sagen, dass ich mich extrem schäme und dass es mir extrem leid tut.“
Der Bogestra-Kontrolleur ist froh, dass nun ein Urteil gefällt wurde. „Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen“, sagte er kurz nach der Verkündung im Telefonat mit der WAZ. Bis heute leide er unter den körperlichen Folgen, er habe Probleme beim Sehen, seine Hand sei kraftlos, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Das sorge auch für finanzielle Einbußen „Ich habe doch nur meinen Job gemacht“, sagt der 49-Jährige.