Bochum. Ein Fan des VfL Bochum soll eine Flasche auf Polizisten geworfen haben. Der Staatsanwalt forderte eine höhere Strafe als in einem ersten Urteil.

„Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen“, beteuerte der Angeklagte wiederholt – und ging am Ende als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Knapp dreieinhalb Jahre nach den Ausschreitungen am Rande des Aufstiegs des VfL Bochum in die 1. Bundesliga hat die 17. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2022 aufgehoben und den heute 36-Jährigen freigesprochen.

Es ging um einen Flaschenwurf auf Polizisten am Kirmesplatz. Ermittlungen und Strafverfahren in Fällen wie diesem hatte es nach den eskalierten Feierlichkeiten zuhauf gegeben: Mehrere Tausend Fans feierten am 23. Mai 2021 – trotz Corona-Beschränkungen – teils dicht gedrängt rund ums Stadion an der Castroper Straße. Dabei kam es zu Randale und Ausschreitungen; Flaschen flogen ebenso wie Bengalos. Mehrere Polizeibeamte wurden verletzt, Straftäter im Anschluss mittels Foto-Fahndung gesucht, mehr als 100 Verdächtige identifiziert.

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Flaschenwurf auf Polizisten in Bochum: Angeklagter war nicht vorbestraft

Der in diesem Fall Beschuldigte, ein bislang nicht vorbestrafter Familienvater, war noch am Tattag von der Polizei festgenommen worden. Er soll am Rande des Kirmesplatzes aus einer kleineren Gruppe heraus eine Glasflasche in Richtung einer Einsatzhundertschaft geworfen haben. Die Anklage stützte sich in erster Linie auf die Aussage eines Polizisten, der den Angeklagten bei der Tat beobachtet haben will. Ende September 2022 war der Mann vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hielt das Strafmaß für zu gering und legte Berufung ein.

Er plädiere dafür, die Strafe „maßvoll“ zu erhöhen, sagte Staatsanwalt Johannes Thesing in seinem Schlusswort im Berufungsverfahren und forderte eine viermonatige Freiheitsstrafe, umzurechnen in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro. Der Angeklagte sei zwar „nicht zu beneiden“, weil nunmehr seit mehr als drei Jahren ein Strafverfahren über ihm schwebe. Aber der Staatsanwalt sah durch die Zeugenaussage des Polizisten den Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter einfacher Körperverletzung als ausreichend bestätigt an.

Polizisten einer Einsatzhundertschaft in der Nähe des Ruhrstadions: Mehrere Beamte waren an jenem 23. Mai 2021 verletzt worden.
Polizisten einer Einsatzhundertschaft in der Nähe des Ruhrstadions: Mehrere Beamte waren an jenem 23. Mai 2021 verletzt worden. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann (Archiv)

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Polizist: Ausschreitungen bei Aufstiegsfeier „gefühlt normal“

Ausschreitungen am Rande der euphorischen Aufstiegsfeier seien an jenem 23. Mai 2021 „gefühlt normal“ gewesen, sagte der Polizist (38) aus Essen am Dienstag aus. Er war auch schon im ersten Verfahren angehört worden, beschrieb nun noch einmal, wie er den einen Flaschenwurf mitbekommen hatte und was danach geschah. „Mit der Zeit werden Erinnerungen immer weniger“, schränkte er zu Beginn ein. Er sei sich aber sicher, dass der Angeklagte seinerzeit der Flaschenwerfer gewesen sei.

„Das sind keine Hooligans, sondern ordentliche Leute.“

Verteidiger Gerd Küppers über den Angeklagten und seine Freunde

Der Beschuldigte wiederum blieb bei seiner Version: Er habe „nur friedlich feiern“ wollen, hatte er schon in seiner ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben. Die Glasflasche, die niemanden traf und auf dem Boden zerbrach, sei von einem Unbekannten hinter ihm in Richtung der Polizisten geworfen worden, das hatten auch Bekannte von ihm als Zeugen vor Gericht ausgesagt. „Er war es nicht“, betonte Verteidiger Gerd Küppers. Der Angeklagte und seine Kumpel, „das sind keine Hooligans, sondern ordentliche Leute“.

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Überhaupt: Durch das mehr als drei Jahre andauernde Verfahren sei sein Mandant ohnehin schon „erheblich bestraft, obwohl er die Flasche nicht geworfen hat“. Anwalt Küppers forderte Freispruch – den es am Ende auch gab.

Unübersichtliche Lage: Die 17. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum sah es am Ende der Beweisaufnahme nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass es sich beim Angeklagten um den Flaschenwerfer handelte – deshalb: Freispruch.
Unübersichtliche Lage: Die 17. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum sah es am Ende der Beweisaufnahme nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass es sich beim Angeklagten um den Flaschenwerfer handelte – deshalb: Freispruch. © FUNKE Foto Services | Udo Kreikenbohm (Archiv)

Die Berufung der Staatsanwaltschaft werde verworfen, das Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen, urteilte die Berufungskammer um die Vorsitzende Richterin Astrid Meiler. Das Geschehen rund um den Kirmesplatz sei so dynamisch gewesen, so unübersichtlich, viele der Männer hätten sich sehr ähnlich gesehen, so die Richterin. Für eine Verurteilung habe die Beweisaufnahme nach Ansicht der Kammer nicht genügt.

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