Bochum/Dortmund. Wegen eines waghalsigen Überholmanövers mit Folgen musste sich ein Autofahrer verantworten. Warum die Zeugen im Prozess nicht zu Wort kamen.
„Das ging blitzschnell“, sagte der Angeklagte (28) über den Unfall – und blitzschnell vorbei war auch der Prozess, in dem sich der Dortmunder am Montag (7. Oktober) vor dem Bochumer Amtsgericht verantworten musste. Im April dieses Jahres war er spätabends in Langendreer mit seinem Audi A5 bei einem Überholmanöver von der Straße abgekommen und hatte einen hohen Sachschaden verursacht. War ein illegales Autorennen der Auslöser? Dieser Verdacht stand nach dem Unfall im Raum.
Die Staatsanwaltschaft warf dem in Bochum geborenen Industriemechatroniker „vorsätzlich grob verkehrswidriges“ Verhalten vor. Er sei am Abend des 12. April gegen 23.20 Uhr auf der Straße „Am Heerbusch“ Richtung Langendreer unterwegs gewesen und habe kurz vor der Einmündung in den Wallbaumweg zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge überholt, heißt es in der Anklage.
Die Straße macht dort einen Links-Knick, in der Kurve habe der Mann die Kontrolle über seinen Wagen verloren, sei gegen eine Laterne gekracht, diese wiederum sei umgefallen und habe ein geparktes Auto beschädigt. Von 2000 Euro Sachschaden an der Laterne sowie 5000 Euro am Auto ist in der Anklage die Rede.
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Angeklagter: „Hätte niemals gedacht, dass dadurch ein Unfall passiert“
Bei der Unfallaufnahme hätten sich „Hinweise auf ein Autorennen“ ergeben, hatte die Polizei nach dem Unfall mitgeteilt. Auto und Führerschein des Mannes wurden sichergestellt. Die Vermutung ließ sich im Laufe der Ermittlungen und in der Verhandlung allerdings nicht weiter erhärten.
Der Angeklagte selbst schilderte den Vorfall so: Er sei mit einem Freund von Werne aus losgefahren, um Essen zu holen. Das vor ihm fahrende Auto habe vor dem Wallbaumweg rechts geblinkt, bereits eingelenkt. „Ich wollte einen Schlenker machen, um um ihn herumzufahren“, sagte der 28-Jährige. Er habe gedacht, die Straße führe geradeaus weiter. Dass sie eine Linkskurve macht, habe er erst festgestellt, als es zu spät war. „Ich hätte niemals gedacht, dass dadurch ein Unfall passiert“, so der Angeklagte. „Sonst hätte ich das nie gemacht.“
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Verfahren in Bochum gegen Geldauflage vorläufig eingestellt
Richterin Sabine Schüler ließ in der Verhandlung durchblicken, dass sie das Manöver für überaus waghalsig hielt: Sie kenne die Strecke zufällig gut, „an der Stelle würde man eigentlich im Traum nicht überholen“. Die zwei geladenen Zeugen wurden jedoch nicht mehr angehört.
Die Richterin schlug den Beteiligten vor, das Verfahren gegen die Zahlung von 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte stimmten dem zu. Keine halbe Stunde nach Prozessbeginn hatte der 28-Jährige seinen Führerschein zurück und konnte das Gericht verlassen.
Stichwort: Vorläufige Verfahrenseinstellung
Das Strafverfahren gegen den Unfallfahrer ist nach § 153a vorläufig unter Auflagen eingestellt worden. Vorläufig deshalb, weil es erst dann endgültig eingestellt wird, wenn der Beschuldigte die Auflagen erfüllt hat. In diesem Fall muss der 28-Jährige 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Vereinbart wurden drei Raten von je 300 Euro. „Zahlen Sie pünktlich!“, mahnte Richterin Schüler; „ja, auf jeden Fall“, beteuerte der Angeklagte. Werden die Auflagen nicht erfüllt, wird die Einstellung widerrufen und das Verfahren fortgesetzt.