Bochum. „Achtung Jagd“: Diese Warnung ist auf Bochumer Friedhöfen zu sehen. Was erlaubt ist und welcher tragische Fall die Jäger bis heute beschäftigt.

Seit wenigen Tagen darf auf Bochumer Friedhöfen wieder gejagt werden. Allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Dann wird an diversen Eingängen öfter mal das Schild stehen: Achtung Jagd!

Grundsätzlich wird die Jagd auf Friedhöfen nur auf Ringeltauben und Wildkaninchen gestattet, wie die Stadt auf WAZ-Anfrage mitteilt. Die entsprechenden Schonzeiten seien „in jedem Falle zu berücksichtigen“.

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Wildkaninchen dürfen in der Zeit vom 16. Oktober bis 28. Februar, Ringeltauben vom 1. November bis 20. Februar, in der Zeit von Montag bis Freitag von 16 Uhr bis Sonnenuntergang und Samstag von 14 Uhr bis Sonnenuntergang bejagt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Jagd untersagt, heißt es.

Bochumer Jäger: Kaninchen-Population ist stark zurückgegangen

Die Kaninchen-Population allerdings, so sagte ein Bochumer Jäger der WAZ, sei aufgrund von Krankheiten sehr stark zurückgegangen, so dass die Jagd auf Kaninchen nur noch sehr lokal überhaupt eine Rolle spiele.

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Friedhöfe sind „befriedete Gebiete“; dort darf eigentlich nicht gejagt werden. Trotzdem kann die Untere Jagdbehörde dort das Jagen erlauben. Diese Genehmigung ist aber immer zeitlich beschränkt und personengebunden und enthält Beschränkungen und Nebenbestimmungen. Der Besitz eines gültigen Jagdscheines ist obligatorisch.

Stadt will unkontrollierte Vermehrung der Tiere auf Friedhöfen vermeiden

Die Sondererlaubnis wird aus folgendem Grund erteilt, wie die Stadt erklärt: Würden Wildtiere nicht bejagt, käme es schnell zu einer unkontrollierten Vermehrung der Tiere. Besonders auf Friedhöfen fänden die Tiere problemlos Futterquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Auch um zu verhindern, dass die Flächen und Gräber durch die Tiere übermäßig verschmutzt oder verunstaltet würden, sei die Population zu kontrollieren.

In Bochum sind für sämtliche Friedhöfe Jagd-Genehmigungen vergeben.

Auch Falken und Greifvögel werden zur Jagd eingesetzt

Bevorzugt soll auf Friedhöfen die Jagd mit Falken und Greifvögeln ausgeübt werden, sagt eine Stadtsprecherin. „Da es in Bochum deutlich mehr Friedhöfe als jagdlich geführte Greifvögel gibt, können nicht alle Friedhöfe mit Falken und Greifen bejagt werden. Sofern mit Schusswaffen gejagt wird, ist genau geregelt, mit welchem Kaliber geschossen werden darf. Auch die Richtung der Schussabgabe ist geregelt.“

Jäger wird von Polizeibeamten tödlich verletzt

Das Jagen auf Friedhöfen hatte im Jahr 2019 in Bochum für großes Aufsehen gesorgt. Ein Jäger (77), der mit einem geladenen Jagdgewehr auf einem Friedhof in Gerthe unterwegs war, wurde von zwei Polizeibeamten durch Schüsse tödlich verletzt. Sie fühlten sich bedroht und handelten laut Staatsanwaltschaft in Notwehr. Deshalb ist die Friedhofsbejagung unter Jägern „ein sehr sensibles Thema“ geworden, so ein Jäger aus Bochum.