Bochum. Nach einem tödlichen Unfall gibt es Kritik an einer Verkehrsführung. „Todesbaken“, so ein Leser. Die Stadt sieht aber kein strukturelles Problem.

Am Ort des tödlichen Verkehrsunfalls auf dem Werner Hellweg in Bochum-Laer haben zahlreiche Menschen Kerzen, Blumen und zwei Holzkreuze mit Fotos vom Unfallopfer aufgestellt. Am 18. September um 19.20 Uhr war kurz hinter der A43 in Fahrtrichtung Wittener Straße ein 19-jähriger Motorradfahrer aus Bochum erst gegen Leitbaken auf der rechten Fahrspur geprallt und dann gegen ein am rechten Fahrbahnrand parkendes Auto. Er wurde so schwer verletzt, dass er noch am selben Abend im Krankenhaus starb.

Während ein Leser Kritik an den Baken äußert, sieht die Stadt kein strukturelles Problem an der Unfallstelle. Und die Polizei sagt: „Wir gehen von einem Fahrfehler aus.“ Der 19-Jährige sei nicht zu schnell gewesen und habe nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden. Vorher sei auch noch niemand dagegen gefahren.

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Die insgesamt drei Baken, die fest im Asphalt verbaut sind, dienen dem Zweck, den Kraftverkehr von der rechten Fahrspur auf der linken zusammenzuführen, weil an dieser Stelle der Radweg nach links verschwenkt. Denn dort beginnt am rechten Rand auch ein Parkstreifen, an dem die Radfahrenden links vorbeifahren können.

WAZ-Leser: Wenn schon Baken, dann solche, die nachgeben beim Aufprall

Ein WAZ-Leser nennt die drei Hindernisse nach dem Unfall „Todesbaken“. „Ohne diese wäre das junge Menschenleben vermutlich nicht verloren. Es gibt viele ähnliche Stellen, da reichen die schraffierte Sperrfläche und der Einordnungspfeil auf die linke Fahrbahn auch aus.“ Falls dann mal jemand die Kontrolle verliere oder die Sperrung zu spät sehe, sei noch genügend Ausfahrfläche ohne tödliche Hindernisse vorhanden.

Weiter meint der Leser: „Und wenn schon Baken – es gibt auch solche, die bei einem Aufprall nachgeben und so die Wucht mildern.“

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Die Stadt beurteilt dies allerdings anders. Auf WAZ-Anfrage erklärte sie: „Die Leitbaken stehen an diesem Standort in einer markierten Sperrfläche, die durch Fahrzeuge nicht befahren werden darf. Diese sollen den dahinterliegenden Radweg, welcher dort verschwenkt, schützen. Daher sind die Baken an dieser Stelle notwendig und können auch nicht entfernt werden.“

Es handele sich um „genormte Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung“, deshalb ließen sie sich „weder modifizieren noch ändern“.