Bochum. Vor dem Bochumer Amtsgericht muss sich ein Bochumer wegen Missbrauchsbildern von Minderjährigen verantworten. Der Fall ist aber streitig.
Wegen massenhafter Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten muss sich seit Montag (26.) ein 49-jähriger Bochumer vor dem Amtsgericht verantworten. Es geht um 116 kinderpornografische Bilddateien, eine kinderpornografische Videodatei sowie 18 jugendpornografische Bilddateien, die laut Anklage auf seinem Computer gefunden worden sein sollen. Teilweise waren die schwer missbrauchten Opfer auf den Aufnahmen noch im Kleinkindalter.
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Die Polizei hatte die Wohnung des 49-Jährigen im Bochumer Norden am 20. März 2023 durchsucht und Handy und PC beschlagnahmt, nachdem es Hinweise von einer halbstaatlichen Organisation aus den USA wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Internet gegeben hatte. Wenn diese Dateien auf einen Ursprung in Deutschland deuten, gibt die Organisation sie ans Bundeskriminalamt weiter, das wiederum an die Landeskriminalämter (LKA) weiterverteilt.
Der Prozess war aber ganz schnell wieder zu Ende, wenn auch nur vorläufig. Der Angeklagte äußerte sich nicht zur Anklage, und Zeugen waren nicht geladen. „Er hat dazu nichts Sachdienliches beizutragen“, sagte die Verteidigerin über ihren Mandanten, nachdem die Richterin ihm das Wort erteilt hatte. „Er wird von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.“
Bochumer Richterin: Geständnis kann Strafe abmildern
Die Richterin betonte, dass ein Geständnis im Falle eines Schuldspruchs die Strafe abmildern könne. Der Angeklagte blieb aber seiner Haltung.
Die Verteidigerin erklärte, dass das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gar nicht hätte zulassen dürfen und verwies auf eine entsprechende Entscheidung eines Amtsgerichts in Süddeutschland in einem angeblich gleichgelagerten Fall. Was die Anwältin rechtlich und technisch ausführte, lief offenbar darauf hinaus, dass die gefundenen Dateien ohne Wissen und Willen des Angeklagten auf den Computer gelangt seien. Es fehle in den technischen Auswerteberichten der Kripo an Tatnachweisen. „Wir können das nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen.“
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Die Atmosphäre im Saal zwischen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin war leicht gereizt. Das Gericht wird den Prozess jetzt in geraumer Zeit ganz neu beginnen, dann mit Zeugen wie etwa einem Einsatzbeamten von der Durchsuchung. Bis dahin wird es wohl einige Monate dauern.