Bochum. Der Deutsche Wetterdienst hat eine Wetterwarnung für Bochum veröffentlicht. Am Dienstagmorgen sind Sturmböen möglich. Was das bedeutet.

  • Für Bochum gilt am Dienstag, 19. November, von 6 bis 12 Uhr eine Warnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
  • Der DWD warnt vor Sturmböen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor Sturmböen am Dienstagmorgen und -vormittag auf Bochumer Stadtgebiet. Die Meteorologen veröffentlichten am Montagnachmittag eine amtliche Warnung, die von 6 bis 12 Uhr am Dienstag, 19. November, gilt. Es bestehe die Gefahr des Auftretens von Sturmböen der Stufe 2 (von 4), heißt es.

Grund für das ungemütliche Wetter ist nach DWD-Vorhersage ein Sturmtief über dem Ärmelkanal, das am Dienstag über den Norden Deutschlands zieht und dessen Frontensystem auf NRW übergreife.

Sturmböen (Stufe 2): Diese Gefahren drohen

Von Sturmböen (Stufe 2) sprechen die DWD-Meteorologen bei Windgeschwindigkeiten von 65 bis 89 km/h. Gefahr kann dabei durch einzelne herabstürzende Äste und umherfliegende Gegenstände bestehen.

Der DWD rät, freistehende Objekte wie Gartenmöbel zu sichern, Zelte oder Abdeckungen zu befestigen und im Freien auf herabfallende Gegenstände zu achten.

Das bedeuten die DWD-Warnstufen

Amtliche Warnungen der Stufe 1 beschreiben eine erwartete Wetterentwicklung, die laut DWD „nicht ungewöhnlich“ ist, die aber „wetterbedingt Gefährdungen“ mit sich bringen kann. Der Rat der Meteorologen: „Wenn Sie Aktivitäten im Freien unternehmen und dem Wetter ausgesetzt sind, informieren Sie sich regelmäßig über die weitere Wetterentwicklung und passen Sie Ihr Verhalten entsprechend an.“

Bei amtlichen Warnungen der Stufe 2 geht es ebenfalls um eine „nicht ungewöhnliche“ Wetterentwicklung, die jedoch als gefährlich eingeschätzt wird. „Markantes Wetter“ nennen die Meteorologen das. „Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten“, heißt es vom DWD dazu. Und weiter: „Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung, seien Sie vorsichtig und vermeiden Sie riskantes Verhalten.“

Erst bei Stufe 3 sprechen die DWD-Fachleute von einer „Amtlichen Unwetterwarnung“. Sie sagt voraus: „Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich.“ Schäden durchs Wetter könnten „verbreitet“ auftreten. Wenn eine solche Unwetterwarnung gilt, sollten Aufenthalte im Freien vermieden werden. „Wenn Sie sich dem Wetter aussetzen müssen, seien Sie sehr vorsichtig“, raten die Experten.

Die höchste Warnstufe 4 ist bei „Amtlichen Warnungen vor extremem Unwetter“ erreicht. „Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich“, mahnt der DWD in diesen Fällen. „Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten.“ Häufig seien dabei auch größere Gebiete betroffen. Tipps: Aufenthalte im Freien vermeiden, sich sehr vorsichtig verhalten, sich regelmäßig informieren und auf außergewöhnliche Maßnahmen vorbereiten. „Folgen Sie auf jeden Fall unter Umständen ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte.“

Außerdem gibt der Wetterdienst bei Bedarf eine „Vorabinformation Unwetter“ heraus: Diese umfasst in der Regel einen deutlich längeren Zeitraum, oftmals auch ein größeres Gebiet als eine amtliche Warnung und ist zunächst einmal ein „Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial“, so die Meteorologen. Sie erklären das so: „Eine sehr gefährliche oder sogar extrem gefährliche Wetterentwicklung ist erkennbar und möglich, Gebiet, Zeit und Intensität aber noch nicht hinreichend gesichert.“ Die Vorabinformation soll die Menschen sensibilisieren und eine „rechtzeitige Vorbereitung von Schutzmaßnahmen ermöglichen“.