Bochum. Wegen einer lebensgefährlichen Gewalttat in einer U-Bahnstation ist ein Bochumer verurteilt worden. Das Opfer wäre fast überrollt worden.
Für eine lebensgefährliche Gewaltattacke in der U-Bahn und eine Pöbelattacke in einem Supermarkt hat das Schöffengericht Bochum am Mittwoch einen 54-jährigen Wattenscheider zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Bochum: Nur durch Zufall wurde das Opfer nicht von der einfahrenden Bahn erfasst
Der arbeitslose Koch war am 21. Januar 2021 um 18.20 Uhr in der Station Rathaus-Süd völlig ausgerastet. Er hatte seine Tasche in einem Zug verloren und suchte sie, indem er in allen anhaltenden Züge ein- und wiederausteig. Darüber soll sich ein Zeuge (58) auf dem Bahnsteig lustig gemacht haben.
Zur Strafe schlug ihm der 54-Jährige mehrfach ins Gesicht. Der 58-Jährige stürzte zu Boden und blieb nur wenige Zentimeter vor der Bahnsteigkante liegen, während gleichzeitig eine Bahn einfuhr. Es war purer Zufall, dass der Mann nicht unter die Räder kam.
Auch interessant
Danach stieg der Täter ins Gleisbett, holte zwei Steine und ging damit erneut auf das Opfer zu. Ein Zeuge nahm ihm die Steine aber rechtzeitig ab. Der Täter flüchtete, wurde aber nach einer Öffentlichkeitsfahndung der Polizei mit Fotos aus der Überwachungskamera identifiziert.
Angeklagte beleidigte Kassiererin in Wattenscheid äußerst obszön
Nur wenige Tage nach dem Vorfall in der U-Bahn stieß der 54-Jährige einen Jungen an der Kasse eines Supermarktes in Wattenscheid weg, weil er schnell nach draußen wollte. Die einschreitende Kassiererin beleidigte er äußerst obszön. Gegen den alarmierten Ladendetektiv setzte er Reizgas ein.
Im Prozess war der Angeklagte geständig. Ursache für seine damalige Aggressivität seien Medikamente wegen einer Erkrankung, meinte er. Das Gericht hielt ihn trotzdem für voll schuldfähig.
Angeklagter aus Wattenscheid ist mehrfach vorbestraft
Als Bewährungsauflage verlangt das Gericht, dass der Täter seine Ankündigung, in Kürze wieder Arbeit zu haben, durch einen Vertrag nachweist. Tut er dies nicht, muss er 100 Sozialstunden ableisten. Richter Axel Deutscher: „Machen Sie mir Stress, kriegen Sie das doppelt zurück.“
Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, auch erheblich. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung nach einem Urteil wegen Verbreitung von Pornografie und eines sexuellen Übergriffs (ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung). Würde er erneut straffällig, muss er befürchten, dass beide Bewährungsstrafen in der JVA vollstreckt würden – plus die Strafe für die neue Straftat.