Bochum. Konzertgutscheine müssen jetzt ausgezahlt werden. Darauf weist die Verbraucherberatung hin. Eine Bochumer Agentur setzt einen Appell dagegen.
Wer vor der Corona-Pandemie Veranstaltungskarten gekauft hatte, erhielt für die ausgefallenen Events häufig einen Gutschein. Die müssen seit Jahresbeginn auf Wunsch ausgezahlt werden, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Veranstaltungsbranche hofft, dass möglichst wenige Menschen davon Gebrauch machen.
8. März 2020: Tickets, die bis zu diesem Stichtag erworben wurden, mussten von den Veranstaltern bisher nicht erstattet werden. „Die Regelung war dazu gedacht, die von der Krise gebeutelten Unternehmen über Wasser zu halten“, sagt Andrea Thume, Leiterin der Bochumer Verbraucherberatung, weiß aber auch: „Viele Käuferinnen und Käufer ärgerten sich darüber. Durch die Zwangsgutscheine mussten sie einen zinslosen Kredit gewähren, auch wenn sie vielleicht selbst in finanziellen Schwierigkeiten waren.“
Gutscheine müssen seit Jahresbeginn ausgezahlt werden
Das hat sich zum Jahreswechsel geändert. Wer seinen Gutschein noch nicht eingelöst hat, kann nun die Auszahlung verlangen. Das gilt laut Verbraucherberatung für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe, aber auch für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder sowie Abos für Sportstudios oder Dauerkarten für Stadien.
Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt innerhalb von drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die 2020 wegen Corona abgesagt wurden, kann das Geld also bis 2023 zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale hat dazu einen Musterbrief online gestellt. Er kann auf www.verbraucherzentrale.nrw heruntergeladen werden.
Bochumer Agentur appelliert: Behalten Sie Ihre Konzertgutscheine
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„Wir werden mit Anfragen bombardiert“, berichtet Lars Berndt, einer der größten Konzertveranstalter in Bochum. Allein seine Agentur musste während der Pandemie bisher rund 200 Shows absagen. Entsprechend zahlreich sind die Gutscheine, die im Umlauf sind.
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„Viele glauben, dass die Gutscheine zum 1. Januar wertlos würden. Dem ist nicht so! Sie bleiben selbstverständlich gültig. Dafür gibt es keine Frist“, betont Berndt und appelliert im Namen der gesamten Branche, auf eine Auszahlung möglichst zu verzichten. Wer sein Recht dennoch wahrnehmen will, solle sich nicht direkt an den Veranstalter, sondern an die Vorverkaufsstelle (etwa Eventim) wenden. „Hier wurden die Gutscheine verschickt. Die Abwicklung und Auszahlung übernehmen dann wir.“
Hoffen auf Neustart mit Rock im Frühjahr
„Ganz fest“ hofft Lars Berndt, ab dem Frühjahr wieder Shows in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen (derzeit sind bis zu 750 Besucher erlaubt) veranstalten zu dürfen. Der Bochumer Ruhrcongress steht mit zwei Rockkonzerten auf seinem Spielplan: am 29. April mit „Halloween“ und am 6. Mai mit „Boot Led Zeppelin“.