Bochum-Harpen. Der Zustand des Durchgangs an der Ladenzeile Haydnstraße regt Politiker auf. Bezirksvertretung Bochum-Nord will Eigentümern eine Frist setzen.
Es mutet wie eine Sisyphus-Arbeit an, doch die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord gibt nicht auf: In der jüngsten Sitzung prangerte sie erneut den desolaten Zustand des Durchgangs an der Ladenzeile Haydnstraße am Rosenberg an, seit vielen Jahren ein Ärgernis, gegen das die Stadt Bochum machtlos scheint.
Das sieht die SPD ganz anders. Jetzt sei endlich ein Durchgreifen nötig. Fraktionschefin Snezana Curuvija: „Es ist inzwischen unzumutbar, da noch durchzugehen.“ Nicht allein Dreck und Schmierereien schreckten ab; Bewohner hätten zunehmend Angst, die Passage zur Rosenbergstraße zu nutzen. „Da hat sich ein Trinkertreff etabliert. Es lungern junge Leute rum, die pöbeln Passanten an, verursachen Lärm und Unruhe. Es stinkt, weil in die Unterführung uriniert wird.“ Zuletzt hatten sich auch Anwohner über das „Drecksloch“ beschwert.
Anwohner haben Angst, den Durchgang zu nutzen
Die Stadt selbst ist nicht Eigentümerin des Grundstücks, kann also nicht selbst sanieren. Eine Eigentümergemeinschaft ist zuständig, hat aber keinen Verwalter. Weil dieser fehlt, gibt es keinen Ansprechpartner für die Stadt mit ihrem Anliegen, für Licht und Sauberkeit zu sorgen, insbesondere, weil es es hier Einzelhändler und damit eine hohe Fußgängerfrequenz gibt.
Das Amt für Liegenschaften hatte unlängst alle Eigentümer angeschrieben, die unangenehme Situation durch Müll, Graffiti etc. eingehend erläutert und die Beteiligten gebeten, die dortige Situation zu verbessern. Denn, so erklärte eine Stadtsprecherin Mitte Februar auf Anfrage: „Für die Reinigung des Durchgangs an der Haydnstraße, der auf privatem Grund liegt, sind die Eigentümer vollumfänglich in der Pflicht. Leider wurden letztlich nicht alle erwünschten Verbesserungen erzielt.“
SPD: Stadt muss dringend handeln
Ein Verwalter für die private Fläche sei nicht vorgeschrieben. „Dennoch hatte das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster die 15 Eigentümer darum gebeten, einen einheitlichen Ansprechpartner (,Verwalter’) zu benennen; leider haben wir dazu keine Rückmeldung erhalten.“
Die SPD sieht einen dringenden und zeitnahen Handlungsbedarf. Die Passage müsse gereinigt, intensiv beleuchtet und regelmäßig kontrolliert werden. Bezirksbürgermeister Henry Donner hat Kontakt aufgenommen zur Polizeiwache Ost, zum Ordnungsamt und auch zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Die Awo als Miteigentümer sei bereit, etwas gegen den Schandfleck zu tun und wolle sich an den Kosten für die Reinigung zu beteiligen. Donner: „Ich bin hoffnungsfroh, dass sich durch verstärkte Kontrollen etwas bewegen lässt.“
Jugendliche für Graffiti-Projekt gewinnen
Einstimmig unterstützte die Bezirksvertretrung Nord die Anregung, die Graffiti und Schmierereien nicht nur zu beseitigen, sondern die Jugendlichen mit ins Boot zu holen mit dem Ziel, dort stattdessen ein kunstvolles Graffito zu schaffen.
Platz für 350.000 Euro umgestaltet
Der Platz am Rosenberg ist inzwischen umgestaltet 350.000 Euro haben die umfangreichen Maßnahmen gekostet.Die Planung zur Platzgestaltung hatte ein Dülmener Büro übernommen. Mit den Bürgern wurden Gespräche geführt und Ideen gesammelt, wie der Platz verschönert werden könnte.Der gute Eindruck, den der neue Vorplatz vermittelt, wird nach Ansicht von Nachbarn kaputtgemacht durch den Zustand der Unterführung direkt angrenzend.
Erneut sollte die Verwaltung mit den Eigentümern Kontakt aufnehmen, um weitere Schritte zu klären. Die erforderlichen Maßnahmen sollte die Stadt in „Ersatzvornahme“ (die Stadt erledigt die Arbeiten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft), sofern diese innerhalb einer angemessenen Frist nichts unternimmt. Hubert Wegener (CDU-Fraktion): „Es wäre gut, wenn die Verwaltung in Vorleistung treten würde.“
Es gibt laut Amt für Liegenschaften baurechtliche Möglichkeiten: Die Bauordnungsbehörde kann einschreiten und die Eigentümer auffordern, ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen oder kann Zwangsgelder erheben; es ist auch möglich zu klagen. Den Hebel, der bei Schrottimmobilien greifen kann, ist hier indes nicht anzusetzen: Eine Überprüfung ergab, dass der Durchgang nicht als Problemimmobilie gelte.