Bochum. Im Prozess wegen eines Schraubenziehers im Kopf kommen weitere Einzelheiten ans Licht. Es gibt erste Teilgeständnisse. Das Opfer ist gelähmt.
Die Tatwaffe lag direkt neben dem Opfer (21) mitten in der Bochumer Innenstadt: ein Schraubenzieher. Sechs Zentimeter tief war das Werkzeug ins Gehirn des jungen Bochumers gerammt worden, der nun bewegungsunfähig auf dem Boden lag. „Er hatte Schmerzen und sagte, er könne sich nicht bewegen“, wegen Rückenproblemen, wie eine Polizeibeamtin (45) am Dienstag vor dem Bochumer Schwurgericht sagte.
Das Opfer ist bis heute halbseitig gelähmt und „dauerhaft auf Pflege und Versorgung angewiesen“, heißt es in der Anklage.
Streit um ein Mädchen und eine Racheaktion
Angeklagt sind drei junge Bochumer (18, 18, 19), zwei von ihnen wegen versuchten Totschlags wegen der Schraubenzieher-Attacke. Überfallen haben sollen die beiden ihren Bekannten am 22. März gegen 19.50 Uhr auf der Arndtstraße unweit des Justizzentrums – aus Rache wegen eines handfesten Streites um ein Mädchen einige Tage zuvor. Außer dem Schraubendreher soll auch mit einem Schlagring zugeschlagen sowie eine Uhr im Wert von 1000 Euro und 300 Euro Bargeld geraubt worden sein.
Die von Zeugen alarmierte Polizei rief sofort einen Rettungswagen und merkte, dass der Raub wohl eine Hintergrundgeschichte habe. Doch das Opfer schilderte nur den Überfall an sich, mehr nicht. „Er wollte uns zur Vorgeschichte nichts Genaues sagen“, sagt ein Polizeikommissar (30) zur Richterin Isabelle Hoffmann. Der Verletzte habe wohl etwas „verschweigen“ wollen.
Brüche im Gesicht und ein Stich in die Brust
Die aufwendigen Ermittlungen führten dann aber zum Ergebnis, dass eine Frauengeschichte hinter dem Verbrechen stecken soll.
Dank einer Not-OP konnte das Leben des Opfers gerettet werden. Es hatte auch Brüche im Gesicht und einen Stich in die Brust erlitten.
Der Geschädigte sollte am Dienstag eigentlich im Zeugenstand des Gerichts das furchtbare Drama schildern. Daraus wurde aber nichts, weil ein Verteidiger dringend zum Arzt musste; er war kurz vor der Verhandlung verunglückt.
Der Hauptangeklagte (U-Haft) räumt ein, mit dem Schraubenzieher an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Eine Tötungsabsicht bestreitet er aber. Der andere in diesem Zusammenhang Angeklagte junge Mann schweigt.
Brutale Raubüberfalle am Bahnhof Höntrop
Der dritte Angeklagte (U-Haft) ist hingegen überwiegend geständig. Ihm werden mehrere äußerst brutale Raubüberfälle vor allem am Bahnhof Höntrop vorgeworfen. Die Opfer wurden teilweise schwer verletzt. Eine Tötungsabsicht verneint auch dieser Angeklagte.
Die beiden Tatkomplexe werden jetzt deshalb zusammen verhandelt, weil die Ermittlungen wegen der Schraubenzieher-Attacke zu einem Handy-Video der Angeklagten geführt haben, auf denen auch einer der Überfälle am Bahnhof Höntrop zu sehen ist. Außerdem soll einer, der an der Arndtstraße beteiligt gewesen sein soll, auch in Höntrop mitgemacht haben.
Den Angeklagten drohen Jugendhaftstrafen.