Bochum..
Ein hemmungsloses Trinkgelage hat einem 61-jährigen Bochumer großen Ärger eingebrockt. Erst flog er aus einem Krankenhaus raus, dann gab es eine Wohnungsdurchsuchung - und am Ende auch noch 900 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (90 Tagessätze). Das Urteil sei „ein Warnschuss“, wie Richter Dr. Axel Deutscher gestern sagte.
Der arbeitslose Angeklagte hatte am 5. September bis zur Völlerei Alkohol in sich hineingeschüttet. Er hatte fast drei Promille. Bei einen Besuch im Krankenhaus randalierte er dann. Die Polizei warf ihn hinaus. Kurz darauf musste der Streifenwagen aber schon wieder zum Krankenhaus. Der Mann wurde draußen als „hilflose Person“ gemeldet. Diesmal brachten ihn die Beamten in seine Wohnung im Bochumer Osten.
„Hätten sie nicht gesoffen und im Krankenhaus randaliert, wäre das nicht passiert“
Als sie wieder wegfuhren, sahen sie aber, wie er auf dem Balkon stand und mit einer Deko-Schusswaffe hantierte. Die Polizisten machten kehrt und durchsuchten seine Wohnung. Das Ergebnis war verblüffend: Sie fanden im Mobiliar nicht nur mehrere (erlaubte) Deko-Waffen, sondern auch (nicht erlaubte) Patronen und ein Springmesser. Außerdem lag dort Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt: eine Leuchtspurpatrone.
„Hätten sie nicht gesoffen und im Krankenhaus randaliert, wäre das nicht passiert“, sagte der Richter.
Der Angeklagte ist offenbar ein Waffennarr. Die Munition und das Springmesser will er im Laufe der Jahre unter anderem auf Flohmärkten erworben haben. Er sei ein Krimi-Fan, da habe er wissen wollen, wie Waffen in der Realität aussehen würden, hieß es vor dem Schöffengericht.
Zu den Patronen passende Waffen hatte er immerhin nicht besessen. Sonst hätte es wohl eine mehrmonatige Freiheitsstrafe gegeben.