Bochum. Auch in Bochum gilt seit Mittwoch, 16. März, die Impflicht in Gesundheitsberufen. Arbeitgeber melden Ungeimpfte nun dem Gesundheitsamt.
Die so genannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gilt seit Mittwoch, 16. März. Nun müssen Kliniken, Altenheime und Arztpraxen dem Bochumer Gesundheitsamt über ein Online-Portal melden, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sich noch nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen. Bis Ende März haben die Arbeitgeber Zeit dazu.
Noch gibt es nach Angaben der Stadt keinen Überblick über die Zahl der Meldungen. „Die Immunisierungsrate in den Einrichtungen wird recht hoch eingeschätzt mit mehr als 95 Prozent, daher erwarten wir keine flächendeckenden Engpässe“, sagt Stadtsprecher Peter van Dyk auf Nachfrage.
Impflicht: Krankenhäuser gehen von sehr hoher Impfquote aus
Zuletzt waren vor allem die Bochumer Krankenhäuser von einer sehr hohen Impfquote unter ihren Beschäftigten ausgegangen. In den Altenheimen war die Zahl der Ungeimpften leicht höher.
Das Gesundheitsamt werde die eingehenden Meldungen sukzessive abarbeiten. Ob man Ungeimpften gegenüber tatsächlich Arbeits- oder Betretungsverboten aussprechen wird, werde sich frühestens in zehn Wochen entscheiden, so eine Schätzung des Gesundheitsministeriums.