Bochum.. Nach einem offensichtlich politisch motivierten Überfall auf drei Männer in Langendreer hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei 24-jährige Männer erhoben. Auf einen von ihnen wartet auch noch ein weiterer Prozess.

Nach einem brutalen und offensichtlich politisch motivierten Überfall auf drei junge Männer am S-Bahnhof Langendreer hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei 24-jährige Männer erhoben. Das erklärte jetzt Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel auf Anfrage der WAZ. Es handelt sich um einen Bochumer und einen Essener. Beiden wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Einer soll bei der Attacke auch sein Tattoo mit einem Hakenkreuz präsentiert haben. Deshalb ist auch das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angeklagt.

Bei dem Überfall am 25. September hatte eines der Opfer einen Nasenbeinbruch erlitten. Es musste drei Tage im Krankenhaus liegen. Einer der Angegriffenen soll einen Sticker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz an der Jacke getragen haben. Deshalb soll einer der Angeschuldigten sein Nazi-Tattoo am Leib gezeigt und zugeschlagen haben, tatkräftig unterstützt von seinem Begleiter. Der Prozess beim Schöffengericht wird wohl nicht vor dem Frühsommer beginnen.

Provokation vor Gericht

Einer der 24-Jährigen ist ein Neonazi, dessen Name vielen besorgten Bürgern in Langendreer bekannt ist. Er war bereits am 2. Dezember 2011 zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt worden, weil er laut Urteil am 1. Mai 2011 in Langendreer zusammen mit zwei anderen (17, 29) ein junges Pärchen pöbelhaft beleidigt und dabei einen Nazi-Ruf gegrölt hatte. Deshalb muss er sich am 3. Mai vor der 3. Strafkammer des Landgerichts erneut verantworten. Die Staatsanwaltschaft (die Haft ohne Bewährung will) hatte Berufung eingelegt, übrigens auch der Angeklagte und seine ebenfalls verurteilten Begleiter.

In dem erstinstanzlichen Prozess hatte er mit einem Shirt provoziert, auf dem in Frakturschrift stand: „Nationaler Widerstand. Lieber stehend sterben als kniend leben.“ Das Gericht forderte ihn auf, eine Jacke drüberziehen.