Bochum.. Ein ehemaliger Lehrer (43) aus Bochum ist am Freitag wegen massiver sexueller Handlungen mit einer damals 14-jährigen Schülerin zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Es ist bereits seine zweite Verurteilung, nachdem der Bundesgerichtshof eine erste Bestrafung aufgehoben hatte.

Nach massiven sexuellen Kontakten zu einer damals 14-jährigen Schülerin ist ein Pädagoge (43) aus Bochum am Freitag zum zweiten Mal verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht verhängte ein Jahr und sieben Monate Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Der Angeklagte hatte Freispruch gewollt.

Die Übergriffe sind jetzt schon mehr als zwei Jahre her. Der verheiratete Familienvater (eine Tochter) unterrichtete damals als Lehrer an einer Schule in Herne. Dort gewann er das Vertrauen einer damals 14-jährigen Schülerin. Er war nicht ihr Klassenlehrer, auch nicht ihr Fachlehrer. Wohl aber leitete er den Schulsanitätsdienst der Schüler und gab dafür Erste-Hilfe-Kurse. Auch die damals 14-Jährige bildete er zur Schulsanitäterin aus. Als sie sich ihm im Oktober 2010 wegen privater Probleme anvertraute, gab er die gebotene Distanz auf und näherte sich dem Mädchen: Erst kam es zum Zungenkuss, in den Monaten darauf dann zu äußerst massiven sexuellen Handlungen. Insgesamt gab es zwölf einzelne Fälle. Die Kontakte liefen laut Gericht „einvernehmlich“ ab, das Mädchen war darin aber noch völlig unerfahren. Es sei ihm „eine Ehre“ gewesen, soll er damals zu der Schülerin gesagt haben.

Mutter des Mädchens entdeckte heimliche SMS

Im März 2011 - das Mädchen war inzwischen 15 Jahre alt - flog alles auf. Die Mutter des Mädchens hatte SMS zwischen den beiden entdeckt. Der Pädagoge wurde suspendiert und schied aus dem Beamtenverhältnis aus. Heute arbeitet er in der Freizeitindustrie, für viel weniger Gehalt.

Bereits im September 2011 war er vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte er Revision ein. Tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fall erneut verhandelt werden muss, weil im ersten Prozess nicht genug geklärt wurde, ob ein Obhutsverhältnis vorlag. Ohne ein solches wären die sexuellen Kontakte nicht strafbar gewesen, weil das Mädchen schon 14 Jahre alt war. Aber auch eine andere Bochumer Strafkammer entschied jetzt nach vielen Verhandlungstagen, dass das Mädchen dem Lehrer „zur Erziehung anvertraut“ gewesen sei.

„Sie fühlte sich auch schuldig“

Der Ex-Lehrer hatte sich bei der heute 17-Jährigen (die jetzt nicht mehr auf diese Schule geht) entschuldigt und zahlt ihr zurzeit in Raten 5000 Euro Schmerzensgeld. Seine Ehefrau und seine Tochter stehen weiterhin zu ihm, hieß es.

Wie er selbst musste damals auch das Opfer „ein Spießrutenlaufen“ erdulden, wie der Richter am Freitag sagte. Und speziell über die Schülerin meinte er: „Sie fühlte sich auch schuldig, weil es überhaupt zu sexuellen Handlungen gekommen ist.“ Heute sei sie allerdings wieder „gefestigt“.