Bochum..

Auch am Freitag blieben die Autoverwertung und der Schrottplatz an der Carolinenglückstraße 31 geschlossen. Bereits am Montag war die Nutzungsuntersagung der Stadt bei Hussein Kassem, dem Eigentümer des Geländes, eingegangen. Kassem reagierte: Er klagt gegen die Stadt, bei der am Freitag eine entsprechende Nachricht von Kassems Anwalt einging.

Nach einem langen Vorlauf hatte das Bauordnungsamt der Stadt am Freitag, 23. Mai, die Nutzungsuntersagung auf den Weg gebracht. Dies war möglich, weil kein gültiger Bauantrag vorlag, nachdem der letzte gestellte abgelehnt worden war. Die Stadt habe angedroht, bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von 10.000 Euro Euro zu verhängen, bestätigte Kassem.

Hussein Kassem trennt sich von seinem Untermieter

Michael Bertram, einer der Aktiven in der „Interessengemeinschaft Carolinenglückstraße & Kabeisemannsweg“, erklärte am Freitag der WAZ: „Wir haben alles versucht, um mit Herrn Kassem eine vernünftige Lösung zu finden. Aber er hat sich nicht an die Spielregeln gehalten.“ Rund ein Jahr habe man dokumentiert, was alles nicht optimal laufe auf dem Schrottplatz. Die Nutzungsuntersagung sei überfällig gewesen.

Nicht nur der Firma RSH (Recycling Stahlhauen), die mit Schrott handelt und die Herrn Osman gehört , wurde die Nutzung des Geländes an der Carolinenglückstraße 31 untersagt. Auch die Autoverwertung von Hussein Kassem ist davon betroffen. Kassem geht nicht nur juristisch gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt vor. Er trennt sich auch von seinem Untermieter, wie er im Gespräch mit der WAZ sagt: „Zum 31. Mai 2013 habe ich Herrn Osman gekündigt.“

Etwa 20 Prozent des Geländes von insgesamt 13.500 Quadratmetern nutze der Schrotthändler. Und wie kommt der Schrott vom Hof? Kassem „das ist noch nicht geklärt, aber die Stadt dürfte doch ein Interesse daran haben, dass das Zeug abgefahren wird“. Barbara Gottschlich, Pressesprecherin der Stadt: „Auf jeden Fall muss für das Abfahren von Schrott eine Genehmigung vom Bauordnungsamt vorliegen.“ Wenn das nicht vorab genehmigt werde, könnte Kassem Probleme bekommen.

"Wir haben keine Schrottpresse"

Die Stadt sei zuversichtlich, dass die Nutzungsuntersagung Bestand hat. Zweimal habe Kassem Bauanträge gestellt. Beide Male fehlten notwendige Unterlagen und Gutachten. Unter anderem lagen keine Lärmschutz- und Brandschutzgutachten vor. Kassem hält dagegen: „Die Termine für Gutachter sind im Juni. Aber die Gutachter haben auch nicht immer Zeit, was wir nicht beeinflussen können.“

Beim Kauf des Geländes sei er davon ausgegangen, dass er es - so wie schon zuvor - für seine Autoverwertung nutzen könne, so Kassem. Doch es existiert bis heute keine Betriebsgenehmigung für die dort ausgeübten Arbeiten. Der Unternehmer wehrt sich dagegen, dass eine Schrottpresse auf dem Gelände eingesetzt werde: „Wir haben keine Schrottpresse.“ Allerdings scheint unstrittig zu sein, das ein mit einem Vorsatzgerät ausgerüsteter Bagger zum Verdichten bzw. Pressen von Schrott in einem Container genutzt wurde.

An die Vorschriften halten

Michael Bertram, Interessengemeinschaft Carolinenglückstraße & Kabeisemannsweg: „Auch das ist eine Schrottpresse, wenn der Bagger so eingesetzt wird.“ Auf dem Kassem-Gelände habe es in der Vergangenheit auch an Samstagen mächtig gerummst, wenn der Bagger Schrott gepresst habe. Bertram: „Natürlich ist das ein Gewerbegebiet, auf dem werktags bis 22 Uhr gearbeitet wird. Aber alle Unternehmer in der unmittelbaren Umgebung müssen sich an die die Vorschriften halten.“

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich nun mit Kassems Klage gegen die Stadt.