Bochum. Obwohl sein Sohn mit 18 Jahren gestorben war, hatte die Familienkasse für einen 55-jährigen Frührentner weiterhin Kindergeld gezahlt - 3234 Euro. Der Mann musste am Montag vors Amtsgericht. Vorwurf: Betrug.
Obwohl sein Sohn (18) längst verstorben war, hatte die Familienkasse fast zwei Jahre lang weiter Kindergeld ausgezahlt - 3234 Euro. Der Vater (55) des Jungen, ein Frührentner, stand am Montag wegen Betrugsvorwurfs vor Gericht. „Ich habe mit so ein Blödsinn nichts am Kopp”, sagte er wörtlich. „Ich habe keine Lust, mir Geld vom toten Kind anzueignen, das mir gar nicht zusteht.”
Sein Sohn war im September 2006 gestorben. Der Vater teilte dies der Behörde aber nicht mit. Er hatte sich nur ans Beerdigungsinstitut gewandt. 21 Monate floss das Kindergeld weiter. Erst im Juni 2008 fiel das auf, als der Vater bei der Familienkasse eine Kontoänderung für das Kindergeld seines zweiten Sohn vornehmen wollte.
Kein Betrugsvorsatz nachweisbar
Vor dem Amtsrichter wollte der Angeklagte, obwohl er der Antragsteller für das Kindergeld war, für nichts verantwortlich sein. Er habe die 3234 Euro ja gar nicht erhalten, sondern wohl seine Ehefrau (50), von der er in Trennung lebe. Sie sei die „Finanzministerin” gewesen. Die Frau verweigerte aber die Aussage. Damit war ein Betrugsvorsatz bei dem Mann noch weniger zu beweisen. Also stellte der Richter das Verfahren gegen ihn ein.
Die 3234 € muss der Angeklagte aber trotzdem zurückzahlen. Das sieht er aber nicht ein. Weil er das Geld nie erhalten habe. Doch da erteilte ihm der Richter eine Lektion zum Thema Verantwortung. „Wenn man sich um nichts kümmert, ist man trotzdem verantwortlich.” Mürrisch zog der Frührentner von dannen.