Bochum. Ein Mann aus Bochum soll eine 15-Jährige unsittlich berührt und sexuell belästigt haben. Am Dienstag stand er vor dem Bochumer Amtsgericht.

Ein Mann aus Bochum soll eine 15-Jährige in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und belästigt haben. So lautete eine Anklage vor dem Amtsgericht in Bochum am Dienstag, 28. Dezember. Zu einem Urteil kam es nicht.

Die 15-Jährige hatte ein Praktikum auf einem Mensch-Tier-Begegnungshof gemacht, auf dem der geistig behinderte Angeklagte bei seinem Betreuer wohnt und dort auch leichte Arbeiten verrichtet. Am 24. August habe er sich der Jugendlichen von hinten genähert. Er habe sie umarmt, ihr an Brust und Gesäß gefasst und ihren Körper nah an sich gezogen, heißt es in der Anklageschrift.

Anwalt des Bochumers: „Keine böse Absicht“

Statt des Angeklagten, der gerne etwas sagen würde, damit aber überfordert sei, äußerte sich vor dem Amtsgericht sein Anwalt. Der Bochumer sei schwerbehindert, er leide unter einer Intelligenzminderung. Auf dem Hof lebe er gemeinsam mit anderen Menschen mit Behinderung. „Umarmungen sind da an der Tagesordnung“, erklärt der Anwalt. Diese seien auch mal spontan und heftig. Der Angeklagte selbst habe keine Erinnerung mehr an den Vorfall im August dieses Jahres. „Sollte es zu der Umarmung gekommen sein, (...) dann ohne eine böse Absicht“, heißt es weiter von seinem Anwalt.

Zu einem Urteil ist es am Dienstag nicht gekommen, da dieses von der Schuldfähigkeit des Angeklagten abhänge. „Ohne Gutachten kommen wir nicht weiter“, so die Richterin. Die Hauptverhandlung wurde daher ausgesetzt.