Bochum. Ein Mann (37) soll zwei Obdachlose am Hauptbahnhof Bochum lebensgefährlich verletzt haben. Die beiden Männer sagten nun vor dem Landgericht aus.
Ein Obdachloser soll am späten Abend des 17. Mai zwei andere Obdachlose am Bochumer Hauptbahnhof lebensgefährlich verletzt haben. Am Montag hat vor dem Landgericht Bochum der Prozess gegen den Mann begonnen, der bisher in Untersuchungshaft sitzt. Die beiden Obdachlosen sagten vor Gericht als Zeugen aus.
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Der Anklagevorwurf lautet „versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Der Obdachlose, zum Tatzeitpunkt 37 Jahre alt, soll am Abend des 17. Mai gegen 23.45 Uhr zu zwei weiteren Obdachlosen gegangen sein. Er habe nachweislich unter dem Einfluss von Alkohol gestanden, heißt es in der Verhandlung am Montag. Andere Substanzen konnten in seinem Blut hingegen nicht nachgewiesen werden.
Obdachloser soll mit Wodka-Flasche auf zwei andere Obdachlose eingeschlagen haben
Die beiden ebenfalls obdachlosen Männer, 44 und 52 Jahre alt, seien auch betrunken gewesen. Einer habe sich gerade zum Schlafen hingelegt, der andere schlief bereits. „Er soll sodann ohne rechtfertigenden Grund mehrfach mit einer Wodka-Flasche auf Gesicht und Kopf des einen und, nachdem der andere wach geworden war, auch auf diesen mehrfach mit der Flasche und mit seinen Fäusten eingeschlagen haben“, heißt es in der Anklage. Im Anschluss soll der Obdachlose sich wieder dem anderen, bereits lebensgefährlich Verletzten zugewandt und erneut auf diesen eingeschlagen haben.
Beide Männer sollen einen Kieferbruch, einer von ihnen darüber hinaus schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen erlitten haben. Es soll potenzielle, beziehungsweise akute Lebensgefahr bestanden haben. „Der Angeklagte soll die Zeugen bewusstlos, beziehungsweise stark blutend zurückgelassen haben“, heißt es weiter in der Anklage. Sie wirft dem Angeklagte vor, in Kauf genommen zu haben, dass zumindest der stark blutende Obdachlose ohne Hilfe bald sterben werde.
Versuchter Mord? Weitere Verhandlungstermine folgen
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Die Frage des Richters an einen der Männer, ob er während der Geschehnisse am Bochumer Hauptbahnhof Todesangst gehabt habe, beantwortet dieser mit „Ja“. Ebenso habe er Angst gehabt, dass auch der andere Obdachlose, auf den der Angeklagte zuerst eingeschlagen hatte, sterben könnte. „Er röchelte und spuckte Blut“, beschreibt der 52-Jährige den Anblick, der sich ihm geboten habe, nachdem er am Hauptbahnhof aufgewacht sei. Er leide unter eine posttraumatischen Belastungsstörung und Schlafstörungen, zudem habe er an verschiedenen Stellen seines Körpers Verletzungen gehabt – die Nase sei gebrochen gewesen, ebenso wie das Jochbein.
Der heute 38-jährige Angeklagte ist schon zuvor wegen anderer Taten von Gerichten verurteilt worden, unter anderem 2012 und 2017 wegen Diebstahls. Nachdem vor dem Schwurgericht der siebten Strafkammer am Montag die beiden Männer als Zeugen ausgesagt haben, sind in diesem Prozess vier weitere Verhandlungstage angesetzt – am 17., 22. und 25. November sowie am 1. Dezember.