Querenburg/Wiemelhausen. In Querenburg und in Wiemelhausen ist wertvoller Baumbestand durch neue Wohnbebauung gefährdet. Naturschutzbeirat und Anwohner schlagen Alarm.

Ein Naturdenkmal in Querenburg, eine 120-jährige Esskastanie, Auf dem Aspei 47, droht abzusterben. Heidi Hopkins, Mitglied im Naturschutzbeirat: „Der Verdacht liegt nahe, dass zugunsten der Immobilienwirtschaft eine Naturkostbarkeit, ein Stadtbild prägendes Naturdenkmal, an dem sich viele Querenburger und Hustädter erfreuten, wider besseres Wissen geopfert wurde.“

Nachbarn konnten Abholzung aufhalten

Schon 2017 lag für den Baum Auf dem Aspei eine Fällgenehmigung vor. Durch einen Eilantrag konnten Nachbarn die Abholzung vorerst aufhalten. Die dortige Esskastanie nennt Hopkins „ein mahnendes Beispiel für Fehlverhalten“. Es habe zwar eine sogenannte ökologische Baubegleitung gegeben, „die aber nicht respektiert wurde“. Trotz zahlloser Hinweise des Naturschutzbeirates habe es rechtswidrige Überschreitungen zulasten der Lebensfähigkeit des Naturdenkmals gegeben: Wurzeln wurden gekappt, Häuser zum Teil zu nahe an dem Baum gebaut, im Wurzelbereich wurde eine Tiefgarage errichtet. Der Wurzelraum war während der Bauarbeiten als Lagerraum benutzt worden. Folge: Der Baum trägt in der Krone keine Blätter mehr.

Anwohnerin Elisabeth von Roden erinnert sich: „Auf dem Grundstück Auf dem Aspei 45-47 war seinerzeit für die Bebauung die Esskastanie als einziger erhaltenswürdiger Baum stehengeblieben, wohingegen eine alte Eiche, eine alte Zeder, eine Birne und eine Kiefer gefällt worden waren.“

Und weiter: „Am 16. März 2017 teilte mir Michael Grothe vom Umwelt- und Grünflächenamt in einem Brief die Begründungen zur Fällerlaubnis der gefällten Bäume mit, am Ende des Briefes äußerte er sich auch noch zur Edelkastanie: ,Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass sich auf dem Baugrundstück auch ein Naturdenkmal (Edelkastanie) befindet. Dieser Baum hat einen höheren Schutzstatus. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat sich bereits zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage für den Erhalt des Naturdenkmals eingesetzt. Das Bauvorhaben wurde umgeplant, damit die Edelkastanie erhalten werden kann. Es liegt ein Baumschutzkonzept vor. Der Schutz der Edelkastanie wird über eine ökologische Baubegleitung sichergestellt.’“

Wie dieses Baumschutzkonzept aussehe, wisse sie nicht. Wie der Baum in diesem Jahr aussieht, sehe sie. „Es ist jedenfalls ein Trauerspiel, und viele Anwohnerinnen und Anwohner sind besorgt und enttäuscht.“

Den drei Eichen an der Charlottenstraße droht ein ähnliches Schicksal wie der Kastanie.
Den drei Eichen an der Charlottenstraße droht ein ähnliches Schicksal wie der Kastanie. © FUNKE Foto Services | Kim Kanert

Alte Eichen an der Charlottenstraße

Laut Heidi Hopkins vom Naturschutzbeirat drohen nun auch drei alte, schutzwürdige Eichen an der Charlottenstraße abzusterben, die durch Wohngebäude und Straßen umzingelt werden sollen. „Unersetzlicher, wichtiger Lebensraum für Mensch und Tier steht auf dem Spiel. Großzügiger Schutzraum und ausreichendes Umfeld sind notwendig für den Erhalt der Eichen. Eine sogenannte Wurzelbrücke über die Eichen für Lkw- und Kfz-Verkehr zur Hinterlanderschließung rettet diese Eichen nicht, sondern ist ein zusätzlicher Eingriff. Sie ersetzt den notwendigen Abstand nicht.“

Sie appelliert an die Vernunft der verantwortlichen Politiker, Freiflächen und Biodiversität sowie Lebensqualität im Klimanotstand zu erhalten. Am heutigen Dienstag wird in der Ratssitzung unter anderem über die Planung an der Charlottenstraße entschieden.

Klimagutachteneingefordert

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung schließt sich dem an. Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt: „Die Ratsmitglieder wären angesichts der aktuellen Warnungen des Regionalverbandes Ruhr vor Hitzebelastungen im Sommer gut beraten, den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsbeschluss nicht einfach durchzuwinken. Die Stabsstelle Klimaschutz hat in ihrer Stellungnahme auch bereits den Weg empfohlen, der auch im für Bochum ausgerufenen Klimanotstand angezeigt erscheint: Anhand eines Klimagutachtens sind vorab die zu erwartenden Auswirkungen auf das Plangebiet zu überprüfen.“