Hebammen haben es schon mal eilig. Da kann es helfen, wenn sie sich keine Gedanken darüber machen müssen, wo sie ihr Auto parken dürfen oder eben nicht. Sie begleiten und betreuen Frauen und Familien vor, während und nach der Geburt, machen regelmäßig Hausbesuche.
Parkerleichterung für 112 Hebammen
Damit die 112 Hebammen in Bochum schnell und unkompliziert die Familien erreichen können, gibt es für sie ab sofort eine Parkerleichterung – den Hebammenparkausweis. Maren Leerhoff, freiberuflich tätige Hebamme, bekam jetzt den ersten Parkausweis.
„Hebammen müssen häufig schnell bei den Familien sein, um Hilfe leisten zu können“, sagte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD), selbst zweifacher Vater, der Leerhoff den Ausweis übergab. „Dies ist eine besondere Berufssituation, für die es jetzt in unserer Stadt eine ganz besondere Parkregelung gibt.“
Hebammen und Entbindungspfleger können die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot beim Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, beantragen. Dafür benötigen Hebammen und Entbindungspfleger einen Berufsnachweis in Form der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vom Gesundheitsamt.
Außerdem wird der Fahrzeugschein, gegebenenfalls die Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, benötigt, wenn die Hebamme oder der Entbindungspfleger nicht selbst Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind. Die Genehmigung ist für ein oder drei Jahre gültig und kann unter Angabe des Kraftfahrzeug-Kennzeichens und gegen eine Gebühr von 45 Euro für ein Jahr oder 110 Euro für drei Jahre ausgestellt werden.