Bochum. Ein damaliger Mitarbeiter (37) der Stadtwerke hatte in seiner Wohnung eine Cannabis-Plantage hochgezüchtet und zur Bewirtschaftung Strom seines Arbeitgebers abgezapft. Durch einen Zufall kam ihm die Polizei auf die Schliche. Das Gericht verurteilt ihn zu Haft auf Bewährung.
Ein 37-jähriger Bochumer führte längere Zeit eine Art Doppelleben: als Mitarbeiter der Stadtwerke und als Betreiber einer Cannabis-Plantage in seinem Zuhause. Am Dienstag wurde der 37-jährige Bochumer wegen Drogenbesitzes vom Schöffengericht zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt.
Der Mann hatte die Plantage professionell aufgebaut und seine technischen Kenntnisse als Stadtwerke-Mann ausgenutzt. Im Internet bestellte er das nötige Material wie Cannabis-Samen und die Belüftungs- und Beleuchtungstechniken. Nach und nach züchtete er in der Wohnung elf Cannabis-Pflanzen bis zur vollen Blüte heran. Um mit dieser Dauerstraftat nicht aufzufallen, manipulierte er sogar an der Stromzufuhr und bestahl damit seinen eigenen Arbeitgeber: Weil eine Plantagentechnik unerhört viel Strom frisst, verbrauchte er ungefähr so viel wie zwei Familien mit Kindern: rund 8800 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Weil ab einem Verbrauch von mehr 10.000 kWh aber den Argwohn der Stadtwerke erregen könnte, zapfte er heimlich die Stromleitung an.
Am 18. April flog alles auf. Die Polizei hatte zufällig - bei einem ganz anderen Polizeieinsatz in der Nähe - Marihuana-Geruch in dem Haus wahrgenommen und sofort einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Das Ergebnis: Volltreffer!
Angeklagter will Drogen nur zum Eigenkonsum produziert haben
Die Beamten fanden in den Räumen des bisher nicht vorbestraften Mannes dann nicht nur die Drogenplantage und fast ein Kilo Marihuana, sondern auch noch rund ein Dreiviertel Kilo Amphetamine, Ecstasy-Pillen, LSD und massenhaft Klemmverschlusstütchen, in denen Drogen portioniert werden.
Die Staatsanwältin war felsenfest überzeugt, dass der Angeklagte auch Handel mit dem Rauschgift getrieben habe. Zumal die Plantage in einer zweiten Wohnung eingerichtet war, die er - direkt gegenüber im Flur - zusätzlich angemietet hatte. Er selbst erklärte dies damit, dass er diese zweite Wohnung ursprünglich nur gemietet habe, um vorübergehend Platz zu haben für seine Wohnungsrenovierung. Er behauptete ferner, alle Drogen nur zum Eigenkonsum besessen zu haben. Das Amphetamin zum Beispiel habe er bereits im Jahr 2003 gekauft - für jahrelangen Vorrat. 5000 Euro habe er damals für ein Kilo bezahlt.
Auch dem Gericht kam das alles „eigenartig“ vor. Trotzdem hielt es ein Handeltreiben nicht für erwiesen und verurteilte ihn ausschließlich wegen Besitzes.
Die Stadtwerke haben sich nach der Polizeidurchsuchung längst von dem Mann getrennt. Er war ohnehin oft krank geschrieben, weil er sich, wie er sagte, den Arbeitsanforderungen nicht gewachsen sah.
Der Angeklagte nahm neben illegalen Drogen regelmäßig Alkohol, wenn auch nicht während der Arbeit, wie er vor Gericht meinte. Jetzt ist er arbeitslos und strebt eine „qualifizierte Entgiftung“ an. „Dann will ich mich komplett neu orientieren.“
Das Urteil ist rechtskräftig.