Bochum..
Ein Hauseigentümer hat seine Nachbarin vor dem Amtsgericht verklagt, weil sie den Deckel ihrer Mülltonne immer gegen seinen Grundstückszaun schlägt, wenn sie ihn beim Müllwegbringen öffnet.
Ein Mülltonnendeckel hat den Frieden zwischen zwei Hausbesitzern in Harpen schwer beschädigt. Der Deckel einer Nachbarin stößt beim Öffnen der Tonne gegen den Grundstückszaun des Nachbarn. Das ließ sich dieser nicht länger bieten und klagte am Dienstag vor dem Bochumer Amtsgericht. Und so musste sich Berufsrichter Frank Haardt mit der „streitbefangenen Abfalltonne“ beschäftigen.
Die Mülltonne der Beklagten steht unmittelbar vor dem Zaun, der die zwei Grundstücke trennt. Wenn die Beklagte ihren Müll hineinwirft, kippt sie den Deckel nach hinten, an den Zaun. Das stört den Nachbarn. „Das ist ein Klassiker für den Schiedsmann“, sagte sein Anwalt am Dienstag in der Verhandlung. Ein Schiedsmann (vorgerichtliche Streitschlichtung) war zwar bereits eingeschaltet, er konnte aber keinen Frieden stiften. Und so trafen sich die gegnerischen Parteien vor dem Kadi wieder, flankiert von Rechtsbeiständen.
Vergleich abgelehnt
Richter Haardt fragte gleich zu Beginn: „Kann man die Tonne nicht einfach drehen um 90 Grad? Dann wäre doch das Problem gelöst, oder?“ Damit würde der Deckel zur Seite aufgehen und niemanden stören. Mehr sei gar nicht nötig: „180 Grad wäre lästig, da müsste man den Deckel ja ZU SICH aufmachen.“ Der Lösungsvorschlag schien simpel, war aber trotzdem nicht von Erfolg gekrönt. Es sei, argumentierte die beklagte Hauseigentümerin, „üblich“, dass man den Deckel direkt vom Körper weg öffne. Das sei problemloser. Da könne es aber schon mal vorkommen, dass er gegen den Zaun gerät.
Der Richter regte dennoch einen Vergleich an: Tonne um 90 Grad verrücken - und der Streit ist erledigt. Aber die Beklagte willigte nicht ein. Der Grund: Die Gegenseite verlangte, dass die Beklagte außer ihren Anwaltskosten auch die ganzen Gerichtskosten trägt (geschätzt 100 bis 150 Euro). Dazu war die Frau aber nicht bereit. Auch dann nicht, nachdem sie sich mit ihrer Anwältin auf dem Gerichtsflur beraten hatte. „Sonst gehe ich nach Hause und bin wieder unzufrieden“, erklärte die Beklagte nach ihrer Rückkehr in den Saal. Und so muss der Richter jetzt ein Urteil sprechen.
Es droht ein Ordnungsgeld
Sollte er der Klage stattgeben - und vieles spricht dafür- , dürfte die Beklagte ihren Mülltonnendeckel nicht mehr gegen den Zaun klappen. Wie sie das verhindern würde, wäre ihre Sache. Bei Verstoß würde ein Ordnungsgeld drohen. Ein zweistelliger, vielleicht dreistelliger Betrag. Dazu müsste der Kläger aber erneut das Gericht anrufen.
Am Mittwoch soll das Urteil bekannt gegeben werden.