Bochum.. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die staatlichen Hilfen für Asylbewerber den Regelsätzen von Hartz IV und Sozialhilfe angeglichen werden müssen, kommt in Bochum rund 600 Menschen zugute. Sie erhalten demnach künftig mehr Zuwendungen als bisher.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die staatlichen Hilfen für Asylbewerber den Regelsätzen von Hartz IV und Sozialhilfe angeglichen werden müssen, kommt in Bochum rund 600 Menschen zugute. Sie erhalten demnach künftig mehr Zuwendungen als bisher.
Die Sätze müssen nach dem Spruch aus Karlsruhe auch in Bochum neu berechnet werden. Derzeit erhalten die Asyl Suchenden insgesamt rund 4,6 Millionen Euro jährlich an Sozialleistungen und Zuwendungen wie etwa Mietzuschüsse. Nach der aktuellen Rechtsprechung erhielte jeder Haushaltsvorstand erst einmal rund 100 Euro mehr, prognostiziert Stadtsprecher Thomas Sprenger. Insgesamt könnten so pro Jahr Mehrkosten in Höhe von 600 000 Euro auf die Stadt zukommen. „Wir müssen zunächst genau schauen, was das Urteil aussagt“, sagt Sprenger.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Leistungen für Asylbewerber zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht ausreichen. 1993 wurde das so genannte „Asylbewerberleistungsgesetz“ verabschiedet, nach dem die Zuwendungen vor fast 20 Jahren kalkuliert wurden. Seit damals sind sie nicht mehr erhöht worden. Mit 224 Euro monatlich liegen sie derzeit um mehr als ein Drittel niedriger als die Hartz IV-Sätze (374 Euro für den Erwachsenen pro Monat), die bereits als Existenzminimum gelten. Deutsche haben Anspruch auf diesen Betrag zur Wahrung des Existenzminimums, Asylbewerber jedoch nicht - so ließe sich das bisherige System auslegen. Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Organisationen beklagten dies als diskriminierend.
Der Flüchtlingsrat NRW mit Sitz in Essen begrüßt das Signal aus Karlsruhe. „Die Klarstellung, dass es nur ein Existenzminimum gibt, das für alle Menschen gilt, ist ein erster erfreulicher Schritt“, findet Heinz Drucks vom Flüchtlingsrat. Die Karlsruher Richter hätten das alte Gesetz als teilweise verfassungswidrig erklärt und betont, dass jedem Menschen ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zustehe, also am gesellschaftlichen kulturellen und politischen Leben.
Nicht nur Sachleistungen werden erhöht, sondern auch Barbeträge „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“, wie es aus Karlsruhe heißt. Mit diesem „Taschengeld“ können die Asyl suchenden Bürger sich beispielsweise auch Besuche im Uni-Bad leisten, einen Kaffee in der Stadt oder eine Karte für ein VfL-Spiel - also ein Leben in Bochum.