KOMMENTAR Das Öffentlichkeitsgebot für Prozesse ist beinahe heilig. Jeder Bürger soll zuschauen können, wie die Justiz Recht spricht. Und was Angeklagte, Opfer und andere Zeugen zu sagen haben. ...
... Dieses Gesetz ist existenziell wichtig für ein Vertrauen in die Justiz. Nur in Ausnahmen (etwa Opferaussagen bei Sexualstraftaten) muss die Öffentlichkeit aus dem Saal; verständlicherweise. Dass sich aber auch ein Mann, dem Kinderpornografie vorgeworfen wurde, erfolgreich auf seine Intimsphäre berufen konnte, ist inakzeptabel. Das Recht der Öffentlichkeit auf nähere Informationen wiegt höher als Schutzinteressen des Täters.
Bernd Kiesewetter