Für Aufregung gesorgt hat bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet die Berichterstattung der WAZ über „bürokratische Hindernisse“ bei der Ausbildung. Es geht um die Kritik des Bochumer Versicherungsmaklers Bernd Pape. Dieser hatte moniert, dass die IHK von ihm die Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang inklusive Abschlussprüfung verlangt habe, wenn er ausbilden möchte, obwohl sie einige Jahre zuvor noch „gebettelt“ habe, einen Azubi einzustellen, auch wenn er keinen Ausbildernachweis besitze. „Eignungsprüfung etc., war alles seinerzeit nicht nötig. Hauptsache ich sage Ja."

Die IHK reagiert mit dem Hinweis, von der im Zusammenhang mit anfallenden Kosten genannten „Geldschneiderei“ könne keine Rede sein. „Die IHK Mittleres Ruhrgebiet verlangt natürlich keine 10 000 Euro für eine Weiterbildung, die Unternehmer in die Lage versetzt, ausbilden zu dürfen. Wer auch immer so etwas behauptet, weiß nicht, wovon er spricht“, sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Diegel.

Indes war in dem betreffenden Beitrag auch nicht davon die Rede, dass die IHK 10 000 Euro verlangt. Vielmehr wird Bernd Pape zitiert, der sagt: „Das hätte mich insgesamt 10 000 Euro gekostet.“ Er verwies auf Teilnahmegebühren und Prüfungskosten sowie auf 88 Unterrichtsstunden, die er als ausgefallene Arbeitszeit mit je 100 Euro taxiert.

Strittig ist auch, ob Pape die zweite Möglichkeit des Nachweises seiner „Ausbildungsfähigkeit“ genutzt hat. Wer die berufs- und arbeitspädagogischen Voraussetzungen nachweist, der könne eine Ausbildungserlaubnis auf Widerruf erhalten, heißt es bei der IHK. „Habe ich gemacht“, erwidert Bernd Pape und verweist darauf, der Kammer Unterlagen geschickt zu haben, aus denen – wie für die Bescheinigung vorausgesetzt wird – hervorgehe, dass er in der Vergangenheit als Angestellter für seinen damaligen Arbeitgeber über längere Zeit immer wieder die Ausbildung von angehenden Versicherungsmakler übernommen habe.

Die IHK sieht das anders: „Wenn Herr Pape in dem Artikel den Eindruck erweckt, er habe schon vor Monaten einen Antrag an die IHK gerichtet, von der Eignungsprüfung befreit zu werden, dann ist das falsch“ so Thomas Gdanietz, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung. Nun hat der Versicherungsmakler am vergangenen Freitag den betreffenden Antrag gestellt. „Um es formal richtig zu tun“, wie er sagt.