Innerhalb eines Jahres wurde die A40 zwischen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen zur Dauerbaustelle. Jetzt könnte das 96 Millionen Euro teure Bauprojekt mit einem juristischen Knall gestoppt werden. Dafür zogen Anwohner vor das Oberverwaltungsgericht Münster.

Seit Frühjahr 2008 ist der sechsstreifige Ausbau der A 40 zwischen den Anschlusstellen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen schon „in Arbeit”. Doch am heutigen Mittwoch, 11. Februar, könnte das 96 Millionen Euro teure Bauprojekt mit einem juristischen Knall gestoppt werden. Dann entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über die Anfechtungsklage einiger Wattenscheider Anlieger.

Wenn es denn entscheidet. Auf 10.30 Uhr hat der 11. Senat die Sache angesetzt. Gut möglich, dass vertagt wird. Denn die Kläger wollen neue Gutachten beantragen. Die sollen belegen, in welchem Ausmaß künftige Verkehrsströme die Anwohner noch mehr schädigen als bisher.

Frage, ob Richter die "Bochumer Lösung" antasten

Tagesfrage ist, ob die Richter sich dabei einlassen, deshalb die „Gesamtplanung” anzutasten – nämlich die „Bochumer Lösung”, im Dezember 1995 vom damaligen Verkehrsminister Wolfgang Clement aus dem Hut gezaubert. Um die ungeliebte DüBoDo-Schneise, die Bochums feinen Süden bedrohte, abzuwenden, ging der neue Plan so:

Der in Bochum endende Stumpf der A 44 wird mit 41 Millionen Euro als „Opel-Querspange” mit dem Bochumer Außenring verbunden. Der wiederum, zur Autobahn hochgestuft, leitet den anschwellenden Verkehr über ein „Westkreuz” in Bochum-Stahlhausen direkt auf die dann sechsspurige A 40.

Schulterschluss zwischen Bochum und Wattenscheid

Dagegen protestieren nicht nur Wattenscheider mit ihrer „Arbeitsgemeinschaft für Wohnqualität an der A 40”, sondern auch die „Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo”. Damit, lästert einer, sei Clement ein Kunststück gelungen: Ein Schulterschluss zwischen Bochumern und Wattenscheidern.

Allein, schon beim „vorgezogenen Eilverfahren” hatten die Richter in Münster erkennen lassen, dass sie der Klage wenig Aussicht auf Erfolg beimessen. Sollten sie so entscheiden, setzen die Ausbaugegner auf Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht ist für Streit um die „Opel-Querspange” die einzige Instanz. „Dort haben wir bessere Karten”, sagt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Sprecher der Bochumer BI. Dann gehe es nicht um Gesundheit, sondern um Eigentum: Vier Kläger, darunter ein Gutsherr, weigern sich, für die „Opel-Querspange” Land herzugeben.


Mehr zum Thema: