Bochum. Dabei ist der Bochumer gerade erst zehn Tage alt. Aber seinen ungewöhnlichen Namen mag das Standesamt nicht beurkunden. Doch die Eltern hängen dran.
Shooter Manhattan war gerade mal drei Tage alt, maß 54 Zentimeter und wog 3605 Gramm, als er schon für mächtig Wirbel sorgte. Wer? Shooter wie? Zehn Tage ist es her, dass stolze Bochumer Eltern ihren Sohn auf dieser Welt willkommen hießen. Und ihm den Namen Shooter Manhattan gaben.
„Es gibt einen amerikanischen Country-Sänger, der Shooter Jennings heißt. Und gezeugt wurde unser Junge in New York, deshalb wollten wir Manhattan mit im Namen haben”, erklärt Nikolaj Pohlschmidt (29) den Namen, den er mit Freundin Nicole Rautenberger (38) für den gemeinsamen Sohn ausgesucht hat.
Doch kaum war die Geburtsanzeige erschienen, hagelte es in Internetforen Kritik. „Grausam” sei der Name, „das arme Kind” zu bedauern.
Nun lässt sich über Geschmack streiten – doch ist so ein außergewöhnlicher Name von Amts wegen erlaubt? „Eltern können in die Geburtsanzeige grundsätzlich reinschreiben, was sie wollen”, erklärt Bochums Stadtsprecher Hans-Dieter Werner. Jedoch: „Wenn Zweifel bestehen, ob ein Name personenstandsrechtlich in Ordnung ist, muss das Standesamt entscheiden, ob er beurkundet wird.
Nach einem Prüfverfahren informierte das Standesamt Shooter Manhattans Eltern am Freitag, dass ihr Wunschname abgelehnt worden sei. Begründung: Shooter Manhattan seien lediglich zwei Wörter, aber kein Name. Nikolaj Pohlschmidt hat dafür kein Verständnis: „Ich finde das nicht richtig. Die Beckhams dürfen ihren Sohn doch auch Brooklyn nennen.”
Enttäuscht beraten die Eltern nun mit einem Anwalt, ob sie versuchen werden, den Namen gerichtlich einzuklagen. Und wie nennen sie ihren Sohn bis zur Eintragung eines Namens? „Für uns ist er Shooter”, sagt Pohlschmidt.
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