Bochum. Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner (52) muss am 11. August vor das Bochumer Schöffengericht. Das teilte am Mittwoch ein Gerichtssprecher auf WAZ-Anfrage mit.

Der nach dem Geiseldrama 1988, bei dem zwei junge Menschen erschossen wurden, zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher Hans-Jürgen Rösner war laut Anklage am 25. März 2009 bei einer Routinekontrolle mit sieben Gramm Heroin in seiner Bochumer Zelle erwischt worden. „Er saß am Tisch und portionierte Heroin”, sagte JVA-Leiter Henning Köster. Am 11. August muss er sich dafür vor dem Bochumer Schöffengericht verantworten. Rösners frühestes Entlassdatum ist der 27. Februar 2016. Wegen des Heroins droht ihm mindestens ein weiteres Jahr Haft.

Es geht auch um die Sicherungsverwahrung

Hinter dieser möglichen Strafe steht aber eine für ihn viel wichtigere Frage: Außer „lebenslänglich” ist gegen Rösner auch die Sicherungsverwahrung (SV) verhängt worden. Das hieße: Wegsperren auf unbestimmte Zeit auch nach 2016. Wegen Allgemeingefährlichkeit. Die SV kann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden, etwa bei guter Führung. Eine weitere Verurteilung in der Haftzeit macht sich da äußerst schlecht.

Innerhalb der JVA hat Rösner wegen des Heroins bereits büßen müssen: zwei Wochen Arrest in einer extrem kargen Zelle. Je nach Religion liegt dort nur die Bibel oder der Koran.

Der Prozess wird wohl unter besonders strengen Sicherheitsmaßnahmen ablaufen.