Bochum.. Die Bochumer Piratenpartei ist uneins über das weitere Vorgehen zum Musikzentrum und ihr angekündigtes Bürgerbegehren: Am Dienstag erhielt sie nach eigenen Angaben eine rechtliche Stellungnahme der Stadtverwaltung. In dieser wird erstmals schriftlich dargelegt, aus welchen Gründen die Stadt das Bürgerbegehren für unzulässig erklären würde.

Nach einer intensiven Diskussion der Parteibasis darüber und über weitere Äußerungen von unabhängiger Seite gibt es über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nun verschiedene Rechtsmeinungen.

Die Piratenpartei Bochum wird die Rechtslage daher prüfen und in einer Kreismitgliederversammlung das weitere Vorgehen beschließen. Grundsätzlich besteht Konsens in der Partei darüber, dass den Bürgern zu ihrer Stimme verholfen werden müsse.

So soll das geplante Musikzentrum in Bochum aussehen. Der Kulturdezernent der Stadt warnt vor einem Scheitern des Projekts.
So soll das geplante Musikzentrum in Bochum aussehen. Der Kulturdezernent der Stadt warnt vor einem Scheitern des Projekts. © Udo Kreikenbohm/WAZ FotoPool | Udo Kreikenbohm/WAZ FotoPool

Es sei zu klären, ob aufgrund der rechtlichen Situation eine Bürgerbefragung (Unterschriftensammlung) oder ein Bürgerbegehren durchgeführt werden soll. „Wir können den Bürgern zurzeit nicht garantieren, dass das Bürgerbegehren rechtlich Bestand hat“, so Piraten-Vorsitzende Monika Pieper. „Nachdem nun alle Zahlen auf dem Tisch liegen, wollen wir gemeinsam entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“ Unabhängig von der Piratenpartei werden einige Bürger zusammen mit Dr. Volker Steude, der das Begehren vertritt und von der Rechtmäßigkeit überzeugt ist, die Unterschriftensammlung für das Begehren beginnen.