Vielen Studenten ist es ein Ärgernis. Und eine nicht geringe Hürde. Für viele Studienfächer besteht die Verpflichtung, das Latinum vorzuweisen. Wer die Lateinprüfung nicht in der Schule gemacht hat, verliert oft Zeit und Energie darauf, den Sprachnachweis nachzuholen. Der Kritikpunkt: danach werde die Kompetenz nie wieder gebraucht. Der AStA der Ruhr-Universität hat nun eine Online-Petition an den Landtag gestartet: sie fordert die „Abschaffung der Latinums-Pflicht für Lehramt-Studierende in NRW“.

Schon im Laufe des vergangenen Jahres hat der AStA sich intensiv für die Abschaffung der Latinums-Pflicht für Lehramtsstudierende eingesetzt. In Zusammenarbeit mit der Fachschaftskonferenz wurde im Dezember 2012 eine Resolution zur Latinums-Pflicht erarbeitet, die am 11. April 2013 vom Senat angenommen wurde. Am 19. April organisierte der AStA eine viel beachtete und gut besuchte Podiumsdiskussion mit Vertretern aus dem Landtag, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie des Lehrstuhls für klassische Philologie der RUB zum Thema.

Resolution an NRW-Ministerin

Schließlich übergab die Studierendenvertretung im Juni diesen Jahres die Latinums-Resolution an Sylvia Löhrmann (Grüne), NRW-Ministerin für Schule und Weiterbildung.

Um das Thema zu forcieren und größere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, wurde nun die Online-Petition gestartet. „Damit wollen wir zeigen, wie viele Studierende von der Problematik betroffen sind. So soll weiter Druck ausgeübt werden, damit diese unselige Pflicht abgeschafft wird“, hofft der in Bochum zuständige AStA-Referent Moritz Fastabend. Derzeit liegt der Antrag bei fast 3500 Unterzeichnern. Benötigt werden 20 000, allerdings läuft die Petition noch 77 Tage. „Dies ist bereits ein erster Erfolg über den wir uns sehr freuen“, so Fastabend weiter, „doch wir hoffen natürlich darauf, noch viel mehr Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen.“

Damit dieses Ziel erreicht wird, will der AStA insbesondere soziale Netzwerke wie Facebook nutzen, um auf die Petition aufmerksam zu machen.

Beanstandet und begründet wird im Antrag vor allem, dass „die fachliche Meinung der Landesregierung von 2003 schon 2008 nicht mehr den tatsächlichen bildungswissenschaftlichen Fakten entsprach.“