Das Elternhaus von Ralf Schoss darf zum großen Teil stehen bleiben. Der 64-Jährige wehrt sich erfolgreich – trotz einer gültigen Abrissverfügung.

Jahrelang hat Ralf Schoss um sein Elternhaus gebangt. 2015 sollte das mitten im Naturschutzgebiet in der Donnerbecke in Linden gelegene Gebäude schon abgerissen werden, nachdem sein Besitzer Prozesse vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gegen die Stadt Bochum verloren hatte (die WAZ berichtete). Nun kann der 64-jährige frühere Polizist aufatmen. Das Haus darf stehen bleiben – jedenfalls der größte Teil davon. Abreißen lassen muss er lediglich einen seitlichen Anbau über der Garage.

Erfolgreicher Vergleich

„Das akzeptiere ich ebenso wie die Ausdehnung der Übungszeiten des Hundevereins bei uns gegenüber an zwei Tagen in der Woche auf 22 Uhr“, sagt der Mann, der mehr als zehn Jahre lang vor Gerichten dafür gekämpft hat, Recht zu bekommen und der nach dem erfolgreichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heilfroh ist. Denn: „Alles ist besser als ein Abriss.“ Dieser hätte ihn, so sagt er, in den finanziellen Ruin getrieben. Nun erhalte er nach dem Abriss eine unbefristete Duldung.

Mit einer Restitutionsklage hatte Schoss im Vorjahr versucht, trotz eines rechtsgültigen Urteils eine neue Entscheidung herbeizuführen, nachdem er neue Beweise – eine ihm bis dahin unbekannte Statik-Akte – gefunden hatte. Die Klage wurde angenommen. Die neuen Unterlagen hätten aber nicht zu einem anderen Urteil geführt, habe ihm der Richter zu verstehen gegeben. „Daher bin ich ihm dankbar, dass er einen Vergleich möglich gemacht hat – und auch, dass die Stadt eingelenkt hat.“ Diese hatte sich zwar im vergangenen Jahr noch auf den Standpunkt zurückgezogen, es gebe keine Grundlage mehr für eine Verständigung. Nun aber zeigt sich auch Stadtsprecher Thomas Sprenger zufrieden. „Es ist schön dass es nach einem zwölfjährigen Konflikt jetzt zu einer Einigung gekommen ist.“

Baugenehmigung genau ansehen

Die Ursache für den Streit über das in den 1950er Jahren errichtete Gebäude liegt lange zurück. Gebaut wurde das Haus nach den Statikunterlagen, nicht nach der Baugenehmigung, was der heutige Eigentümer Ralf Schoss indes nicht wusste, als er das Haus 1979 gekauft hatte. „Nachdem das Haus nach der Statik gebaut wurde, hätte mein Vater einen neuen Bauschein beantragen müssen“, so Schoss.

Da dies nicht geschah, so gab ihm der Richter im jüngsten Erörterungstermin zu verstehen, habe die Stadt mit Recht eine Beseitigungsverfügung des gesamten Hauses verlangt. Er rät daher allen Hauskäufern: „Man sollte sich ganz genau ansehen, was wirklich in einer Baugenehmigung steht und wie das Haus aussieht, vor allem dann, wenn es im Außenbereich oder wie bei mir sogar im Landschaftsschutzgebiet steht.“

>>> Auslöser war ein Streit mit einem Hundeverein


Der Disput mit der Stadt begann für Ralf Schoss 1998, als sein Streit mit dem gegenüberliegenden Hundeverein das Bauamt auf den Plan rief.

Das Amt stellte fest, dass nicht nur der Club ohne Genehmigung gebaut hatte, sondern auch Familie Schoss, für deren Anbau es keine Genehmigung, sondern nur eine Duldung gab.