Bochum. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bochum weiter gesunken. Wenn sie länger unter die 100er-Marke sinken sollte, dann gelten neue Corona-Regeln.
In Bochum ist die für die Corona-Bestimmungen entscheidende Sieben-Tage-Inzidenz unter die 100er-Grenze gesunken. Sollte der Wert über fünf Werktage darunter liegen, können sich Bochumerinnen und Bochumer über einige Lockerungen etwa im Einzelhandel, aber auch bei den Kontaktbeschränkungen, beim Sport und in Kultureinrichtungen freuen.
Damit die Lockerungen in Kraft treten können, muss die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 bleiben. Zwar zählt auch der Samstag als Werktag, durch die zahlreichen Feiertage (Christi Himmelfahrt/Pfingsten) könnte sich das aber etwas länger ziehen. Nach den fünf Werktagen muss dann die Landesregierung entscheiden, am übernächsten Tag träten Lockerungen in Kraft.
Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 100 - das wäre in Bochum möglich
Um diese Lockerungen geht es bei einer Inzidenz dauerhaft unter 100 konkret:
- Die derzeit geltende Ausgangssperrevon 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.
- Im öffentlichen Raum darf man sich mit Menschen aus dem eigenen Haushalt und noch einer anderen Person treffen. Auch Treffen mit Menschen aus einem weiteren Haushalt sind erlaubt. Höchstens fünf Menschen sind erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für den privaten Raum gelten die Einschränkungen nicht.
- Click & Meet ist mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich. Allerdings muss weiter ein Termin gebucht werden, um die Anzahl an Kundinnen und Kunden in den Geschäften zu begrenzen.
- Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen. Abholangebote sind erlaubt.
- Schulen bleiben im Wechselunterricht.
- Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.
- Nach der Buchung eines Termins ist das Besuchen von Museen und anderen ähnlichen Kultureinrichtungen, sowie des Tierparks erlaubt.
- Solarien öffnen wieder.
- Körpernahe Dienstleistungen sind unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.