NRW. Die Kommunalwahlen in NRW für 2025 sind terminiert: Alle Informationen rund um Stimmzettel und Co. gibt es in unserem Frage-Antwort-Stück.

  • Kommunalwahl 2025: Wann finden die nächsten Wahlen in NRW statt?
  • Wen oder was wählt man überhaupt bei Kommunalwahlen?
  • Was ist eigentlich das Ruhrparlament? Und was macht der Integrationsrat?
  • Alle Informationen rund um den Wahltag lesen Sie hier.

Kommunalwahlen in NRW: Wann wird 2025 gewählt?

Auf kommunaler Ebene findet alle fünf Jahre eine Wahl statt. Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind am 14. September 2025. An diesem Tag wirbt im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Verbandsversammlung gewählt.

Wo Stichwahlen notwendig werden, sollen diese am 28. September 2025 abgehalten werden. Der Wahltag muss nach NRW-Recht ein Sonntag sein, gewählt werden darf zwischen 8 und 18 Uhr.

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Kommunalwahlen 2025: Wer gewählt wird

Eine Kommune ist eine Verwaltungseinheit und kann eine Stadt, eine Gemeinde, ein Kreis oder ein Stadtbezirk sein. In einer Kommune treffen folgende Ämter und Vertretungen die Entscheidungen:

  • der Gemeinde-/Stadtrat und/oder der Kreistag sowie
  • die (Ober-) Bürgermeisterin und/oder der Landrat.

Welche Ämter und Vertretungen zur Wahl stehen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Drei Beispiele:

  1. In kreisfreien Städten wie zum Beispiel Essen oder Düsseldorf werden Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister neu gewählt.
  2. Wer in einer kreisangehörigen Stadt wie Moers oder Recklinghausen wohnt, wählt am Wahltag Kreistag, Stadtrat, Landrat und Bürgermeister.
  3. In kreisangehörigen Gemeinden (die kleiner als eine Stadt sind) wie Meschede, Weeze oder Schermbeck wählen die Bürger Kreistag, Gemeinderat, Landrat und Bürgermeister.

Zusammen mit der Kommunalwahl 2025 stehen in NRW noch weitere Wahlen an: die Wahl zum Ruhrparlament und die Wahl der Integrationsräte.

Integrationsrat – Wer wird da gewählt?

Der Integrationsrat ist die Interessenvertretung von Migrantinnen und Migranten. In Kommunen, in denen mindestens 2000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, kann die Bildung solch eines Gremiums beantragt werden.

Haben in einer Kommune mehr als 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung, ist diese Kommune verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Neben den gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sitzen im Integrationsrat auch entsandte Ratsmitglieder.

Was ist das Ruhrparlament?

Laut NRW-Innenministerium soll am Tag der Kommunalwahl im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) außerdem dessen Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt werden. Es wurde 2020 erstmals von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Die stärkste Kraft im Parlament wurde die SPD mit 29,38 Prozent, gefolgt von CDU (27,18 Prozent) und den Grünen (20,32 Prozent). Die Wahlbeteiligung lag bei 47 Prozent.

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Wer in der Metropole Ruhr wohnt, darf bei der Kommunalwahl über die Zusammensetzung des Ruhrparlaments entscheiden. Dieses hat 91 Sitze, gewählt werden können Politikerinnen und Politiker aus dem Verbandsgebiet. Dazu zählen:

  • Bochum
  • Bottrop
  • Essen
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Hamm
  • Herne
  • Mülheim an der Ruhr
  • Oberhausen
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Wesel
  • Kreis Unna
  • Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Regionalverband Ruhr versteht sich „als Netzwerker, Koordinator, Impulsgeber, Dienstleister oder Projektträger“ für die Metropole Ruhr. Was genau der RVR wie umsetzt, das entscheidet das Ruhrparlament.

Der Regionalverband Ruhr sitzt in Essen und ist für die staatliche Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig.
Der Regionalverband Ruhr sitzt in Essen und ist für die staatliche Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig. © Regionalverband Ruhr | Volker Wiciok

Kommunalwahl: Wie läuft der Wahlprozess ab?

Die (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden durch eine Mehrheitswahl bestimmt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme. Sollte es keine eindeutige Mehrheit geben, folgt eine Stichwahl.

Auch bei der Wahl der kommunalen Vertretung, also des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats oder des Kreistags, haben die Wähler ebenfalls nur eine Stimme, mit der sie gleichzeitig einen Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste seiner Partei wählen. Mehr als ein Kreuz pro Stimmzettel ist nicht gestattet. Ein solcher Stimmzettel ist ungültig.

Wie viele Stimmen werden für einen Wahlsieg gebraucht?

Für die (Ober-)Bürgermeister und den Landrat gilt: Wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.

Für die Wahl der Bezirksvertretungen gilt für Parteien und Wählergruppen eine 2,5-Prozent-Hürde. Bei der Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte wurde die 2,5-Prozent-Hürde dagegen im November 2017 für unzulässig erklärt. Auch Kleinstparteien haben dadurch die Chance, in Gemeinderäte einzuziehen.

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Die 91 Sitze im Ruhrparlament werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die stärkste Partei oder Wählergruppe erhält die meisten Sitze im Ruhrparlament. Die Hürde liegt bei 2,5 Prozent. Wer darunter landet, zieht nicht ins Parlament ein.

Kommunalwahl 2025: Wer darf wählen?

In NRW dürfen Deutsche sowie EU-Bürger ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Personen vor der Wahl mindestens 16 Tage lang im Wahlgebiet wohnen. Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.

Für die Wahl des Integrationsrats dürfen alle Mitbürger ihre Stimme abgeben, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erhalten haben. Wahlberechtigte müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Der Hauptwohnsitz muss sich in der Gemeinde befinden, in der der/die Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen möchte.

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung ist die offizielle Information über die bevorstehende Wahl. Die Wahlberechtigten bekommen mit diesem Schreiben nicht nur mitgeteilt, dass sie an der Wahl teilnehmen dürfen. Die Wahlbenachrichtigung benennt auch ganz klar, in welchem Wahllokal der Wähler seine Stimme abgeben darf. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich an das Wahlamt seiner Kommune wenden.

Kommunalwahl in NRW: Wer darf kandidieren?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Hauptwohnung hat. Zur Erinnerung: wahlberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürger (siehe: Wer darf bei Kommunalwahlen wählen?).

Parteien und Wählergruppen, die in der laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat, im Kreistag, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlgebietes sammeln.

Aktuelle Debatte: Was steckt hinter dem Streit ums Wahlrecht?

Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen hat sich auf gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Grüne hin geändert. Der Landtag hat am 3. Juli 2024 ein neues Gesetz verabschiedet, das verschiedene Änderungen im Kommunalwahlgesetz und weiteren wahlbezogenen Vorschriften beinhaltet. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Zählverfahren: Das Zählverfahren zur Sitzzuteilung wurde geändert, um größere Parteien zu begünstigen und extreme Verzerrungen zu vermeiden, die im bisherigen Verfahren auftraten.

Beisitzer im Wahlvorstand: Die Anzahl der Beisitzer für den Wahlvorstand wurde von sechs auf sieben erhöht.

Vertreteranzahl: Gemeinden und Kreise können die Anzahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung bis zum 31. August 2024 ausnahmsweise verringern.

Wahlbezirke: Die Abweichung der einzelnen Wahlbezirke von der durchschnittlichen Größe wurde auf maximal 15 Prozent gesenkt, mit einer Ausnahme von bis zu 25 Prozent in besonderen Fällen.

Fristen und Termine: Die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen wurden vorverlegt, um die Durchführung der Briefwahl zu erleichtern.

Paritätsklausel: Eine neue Regelung zur Geschlechterparität wurde eingeführt, die eine gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern anstrebt, auch wenn sie rechtlich nur als „Soll-Vorschrift“ gilt.

Die Änderungen sind Teil der Vorbereitungen für die Kommunalwahlen im Jahr 2025 und sollen die Durchführung der Wahlen effizienter gestalten sowie eine gerechtere Vertretung im kommunalen Bereich fördern.