NRW. 2025 stehen in NRW Kommunalwahlen an. Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Wahlfristen, Abläufen und Wahlbenachrichtigungen gesammelt.

  • Kommunalwahl 2025: Was sind Kommunalwahlen und wann finden die nächsten Wahlen in NRW statt?
  • Welche Ämter und Gremien werden bei Kommunalwahlen gewählt?
  • Was genau ist das Ruhrparlament und welche Aufgaben übernimmt der Integrationsrat?
  • Alle wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahlen in NRW 2025 finden Sie hier.

Kommunalwahlen 2025: Wann wird in NRW gewählt?

Alle fünf Jahre finden auf kommunaler Ebene Wahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind am 14. September 2025. An diesem Tag wird auch die Verbandsversammlung im Gebiet des Regionalverbands Ruhr gewählt.

Wo Stichwahlen erforderlich sind, werden diese am 28. September 2025 stattfinden. Nach den Bestimmungen des NRW-Wahlrechts muss der Wahltag an einem Sonntag erfolgen, wobei die Wahl zwischen 8 und 18 Uhr abgehalten wird.

Kommunalwahlen 2025: Wer wird gewählt ?

Eine Kommune ist eine Verwaltungseinheit, die entweder eine Stadt, Gemeinde, ein Kreis oder ein Stadtbezirk sein kann. In einer Kommune treffen verschiedene Ämter und Vertretungen Entscheidungen, dazu gehören:

  • der Gemeinde-/Stadtrat und/oder der Kreistag sowie
  • die (Ober-) Bürgermeisterin und/oder der Landrat.

„Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Kommune die kleinste politische Einheit. Dabei kann es sich sowohl um Großstädte als auch um kleine selbstständige Dörfer handeln. Nach der kommunalen Gebietsreform 1975 existieren in Nordrhein-Westfalen 396 Gemeinden, davon 23 Großstädte mit dem Status einer kreisfreien Stadt.“

politische-bildung.nrw

Welche Ämter und Vertretungen zur Wahl stehen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Drei bekannte Beispiele sind:

  1. In kreisfreien Städten wie zum Beispiel Essen oder Düsseldorf werden Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister neu gewählt.
  2. Wer in einer kreisangehörigen Stadt wie Moers oder Recklinghausen wohnt, wählt am Wahltag Kreistag, Stadtrat, Landrat und Bürgermeister.
  3. In kreisangehörigen Gemeinden (die kleiner als eine Stadt sind) wie Meschede, Weeze oder Schermbeck wählen die Bürger Kreistag, Gemeinderat, Landrat und Bürgermeister.

Neben der Kommunalwahl 2025 stehen in NRW noch weitere Wahlen an. Dazu zählt unter anderem die Wahl zum Ruhrparlament und die Wahl der Integrationsräte.

Wahlen in NRW: Was ist der Integrationsrat? Und wer wird gewählt?

Der Integrationsrat ist ein wichtiges Gremium zur Interessenvertretung von Migrantinnen und Migranten in einer Kommune. In Kommunen, in denen mindestens 2000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, kann die Bildung eines Integrationsrats beantragt werden. In Kommunen, in denen mehr als 5000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind, besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung, einen Integrationsrat zu gründen.

„Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. “

landesintegrationsrat.nrw

Wahlen 2025: Was ist das Ruhrparlament?

Am Tag der Kommunalwahl 2025 wird im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) auch die Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt. Dieses wurde 2020 erstmals direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Außerdem: „Die Mitglieder des Ruhrparlaments sind Politiker*innen aus dem Verbandsgebiet des RVR. Viele von ihnen kommen aus den Stadträten und Kreistagen der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebiets. Das müssen sie aber nicht“, schreibt der Regionalverband Ruhr auf seiner Website.

Wer in der Metropolregion Ruhr lebt, hat die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des Ruhrparlaments abzustimmen. Dieses Parlament umfasst 91 Sitze. Zu den Wahlberechtigten zählen:

  • Bochum
  • Bottrop
  • Essen
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Hamm
  • Herne
  • Mülheim an der Ruhr
  • Oberhausen
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Wesel
  • Kreis Unna
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Regionalverband Ruhr hat seinen Sitz in Essen.
Der Regionalverband Ruhr hat seinen Sitz in Essen. © Regionalverband Ruhr | Volker Wiciok

Kommunalwahl 2025: Wie läuft die Wahl in NRW ab?

Die (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden durch eine Mehrheitswahl bestimmt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme. Sollte es keine eindeutige Mehrheit geben, folgt eine Stichwahl.

Auch bei der Wahl der kommunalen Vertretung, also des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats oder des Kreistags, haben die Wähler ebenfalls nur eine Stimme, mit der sie gleichzeitig einen Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste seiner Partei wählen. Mehr als ein Kreuz pro Stimmzettel ist nicht gestattet. Ein solcher Stimmzettel ist ungültig.

Wie viele Stimmen werden für einen Wahlsieg gebraucht?

Für die (Ober-)Bürgermeister und den Landrat gilt: Wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.

Für die Wahl der Bezirksvertretungen gilt für Parteien und Wählergruppen eine 2,5-Prozent-Hürde. Bei der Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte wurde die 2,5-Prozent-Hürde dagegen im November 2017 für unzulässig erklärt. Auch Kleinstparteien haben dadurch die Chance, in Gemeinderäte einzuziehen.

Die 91 Sitze im Ruhrparlament werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die stärkste Partei oder Wählergruppe erhält die meisten Sitze im Ruhrparlament. Die Hürde liegt bei 2,5 Prozent. Wer darunter landet, zieht nicht ins Parlament ein.

Kommunalwahl 2025: Wer darf wählen?

„Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (...) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

m.nrw

Für die Wahl des Integrationsrats sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder diese durch Einbürgerung erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die wahlberechtigte Person mindestens 16 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhält und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, in der sie an der Wahl teilnehmen möchte.

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung informiert offiziell über die anstehende Wahl. Sie teilt den Wahlberechtigten nicht nur mit, dass sie wählen dürfen, sondern gibt auch an, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Falls jemand keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte er sich an das zuständige Wahlamt seiner Kommune wenden.

Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel per Post zugestellt. (Symbolbild)
Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel per Post zugestellt. (Symbolbild) © WP | Deutsche Post AG

Kommunalwahl in NRW: Wer kommt als Kandidat bei den Kommunalwahlen in NRW in Frage?

Wählbar ist jede Person, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat. Wahlberechtigt sind sowohl Deutsche als auch EU-Bürger.

Parteien und Wählergruppen, die in der aktuellen Wahlperiode nicht kontinuierlich im Rat, Kreistag, Landtag oder Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlgebiets sammeln.

Schon gewusst? Was steckt hinter dem Streit um das Wahlrecht?

Auf gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Grünen wurde das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen geändert. Am 3. Juli 2024 verabschiedete der Landtag ein neues Gesetz, das verschiedene Anpassungen im Kommunalwahlgesetz sowie in weiteren wahlrechtlichen Vorschriften umfasst. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

  • Zählverfahren: Das Zählverfahren zur Sitzzuteilung wurde geändert, um größere Parteien zu begünstigen und extreme Verzerrungen zu vermeiden, die im bisherigen Verfahren auftraten.
  • Beisitzer im Wahlvorstand: Die Anzahl der Beisitzer für den Wahlvorstand wurde von sechs auf sieben erhöht.
  • Vertreteranzahl: Gemeinden und Kreise können die Anzahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung bis zum 31. August 2024 ausnahmsweise verringern.
  • Wahlbezirke: Die Abweichung der einzelnen Wahlbezirke von der durchschnittlichen Größe wurde auf maximal 15 Prozent gesenkt, mit einer Ausnahme von bis zu 25 Prozent in besonderen Fällen.
  • Fristen und Termine: Die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen wurden vorverlegt, um die Durchführung der Briefwahl zu erleichtern.
  • Paritätsklausel: Eine neue Regelung zur Geschlechterparität wurde eingeführt, die eine gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern anstrebt, auch wenn sie rechtlich nur als „Soll-Vorschrift“ gilt.

Diese Änderungen sind Teil der Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2025 und zielen darauf ab, die Wahlprozesse effizienter zu gestalten und eine gerechtere Vertretung auf kommunaler Ebene zu gewährleisten.