NRW. Straßen.NRW hat einem Rentner aus dem Münsterland eine vierstellige Rechnung geschickt. Zahlen wollte er sie nicht und klagte – erfolglos.

Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Radwege freizuhalten, sollten Äste und Sträucher hineinragen. Das geht aus einem Gerichtsurteil aus dem Münsterland hervor. Geklagt - und verloren - hatte ein 80-jähriger Rentner aus NRW.

Weil Äste und Sträucher von seinem Grundstück auf einen Radweg an einer Landstraße hineinragten, forderte ihn der Landesbetrieb Straßen.NRW im Juni und August 2022 jeweils auf, die Sträucher zu beschneiden. Der Aufforderung kam der Rentner wiederholt nicht nach. Die Folge: Straßen.NRW beauftragte ein Unternehmen mit der Arbeit. Der Kostenvorschanschlag, den der Landesbetrieb ihm schickte: 2.762,66 Euro. Das Grundstück des Klägers ist 200 Meter lang.

Die Summe wollte der 80-Jährige aus dem Kreis Coesfeld nicht zahlen - und klagte. Erfolglos - wie das Gerichtsurteil im Streitfall nun zeigt.

Verwaltungsgericht Münster: Rentner hätte selbst Firma beauftragen können

Das Verwaltungsgericht Münster entschied, der Landesbetrieb sei rechtmäßig vorgegangen. Die Kosten seien auch nicht überhöht. Das Gericht stellte klar: „Der Kläger hat die ihm auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. Er kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er sei aufgrund seines Alters und seiner gesundheitlichen Probleme nicht in der Lage, den Rückschnitt der Hecke selbst vorzunehmen.“ Es habe dem Grundstücksbesitzer offen gestanden, selbst eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Der Rentner hatte behauptet, es bestehe keine Gefährdung für Radfahrer. 

Ein Gerichtssprecher sagte, der erfolglose Kläger könne innerhalb eines Monats eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen. 

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