Mülheim. Ein Politiker mahnt an, endlich eine Denkmalplakette an Mülheims VHS anzubringen. Was hinter dem süffisanten Antrag steckt, was die Stadt sagt.
Spitz und süffisant ist ein Antrag, den Lothar Reinhard (MBI) jetzt für den Planungsausschuss eingereicht hat – in der Hoffnung, dass andere Fraktionen mitziehen. Er schreibt: „Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, an dem Denkmal der VHS an der Bergstraße endlich eine offizielle Denkmalplakette an gut sichtbarer Stelle durch den Immobilienservice der Stadt Mülheim anbringen zu lassen, und zwar möglichst vor dem 10. September 2023, dem diesjährigen Tag des offenen Denkmals.“
Zum Hintergrund: Im langen Streit um den Erhalt des VHS-Gebäudes in der Müga hatten die MBI sich auf die Seite der Bürgerinitiative gestellt (die den VHS-Standort an der Bergstraße erhalten will) und schon 2014 beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege beantragt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes zu prüfen. Seit 10. Februar 2017 ist es tatsächlich als Baudenkmal eingetragen. Was die Initiative und manchen Politikern hoffen ließ, dass bald auch mit einer Sanierung begonnen würde. Bis jetzt ist aber trotz Bürgerentscheids nichts passiert – aus Kostengründen.
Mülheimer Amtsleiter: Objekt muss in Denkmalliste eingetragen sein
Das Amt antwortet auf Reinhards Eingabe und unsere Anfrage ganz sachlich. „Die Anbringung einer Plakette ist in einer zugehörigen Verordnung zum Denkmalschutzgesetz NRW geregelt. Die Plaketten für Denkmäler geben die zuständigen Gemeinden selbst heraus. Sie erhalten diese über das Land NRW“, erklärt Axel Booß, Leiter im Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege. Eine Plakette bekomme man aber nur, wenn ein Baudenkmal in die Denkmalliste behördlich eingetragen werde, und sie den Status eines Denkmals erhalte. Sei eine Plakette beschädigt, müsse die Eigentümerschaft auf die Untere Denkmalbehörde zugehen und eine neue Plakette erbitten.
Dann allerdings kommt das Wesentliche: „Mit Anbringung der Denkmalplakette an das Denkmal wird diese wesentlicher Bestandteil des Denkmals […]. Das heißt aber nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, eine Plakette anzubringen. Die Anbringung kann durchgeführt werden, muss aber nicht.“ Da das VHS-Gebäude im Besitz der Stadt sei, sei in diesem Fall der städtische Immobilienservice dafür zuständig, bei Bedarf eine Plakette anzubringen. „Wie ausgeführt auf der Basis der Freiwilligkeit“, betont Booß erneut.
Mülheimer Stadtsprecherin: Beschluss des Ausschusses ausschlaggebend
Stadtsprecherin Tanja Schwarze kommentiert das Thema kurz und knapp folgendermaßen: „Wenn der Ausschuss es beschließt, wird der Immobilienservice eine Denkmalplakette an der alten VHS anbringen.“