Mülheim. Entlastung für Heizöl- und Pelletkunden kündigt der Bund an. Wie bekommt man Geld? Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Online-Rechner an.

Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holzpellets waren 2022 besonders teuer. Deshalb gibt es auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die damit heizen, eine Entlastung. Die Bundesregierung hat die genauen Bedingungen veröffentlicht. Drei Dinge gilt es laut Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Mülheim, zu beachten.

Für welche Brennstoffe gilt die Entlastung?

Lersch: Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet. Die genauen Bedingungen hat der Bund veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird die Erstattung im jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zuständig.

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Die Höhe der Entlastung kann man selbst berechnen...

Verbraucherinnen und Verbraucher, die überprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf Geld vom Staat haben, können dafür einen neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen nur eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im letzten Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Aufgrund dieser Referenzwerte wird ausgerechnet, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten.

Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Mülheim.
Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Mülheim. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Was muss man vorweisen?

Wer eine Erstattung beantragen möchte, braucht dafür mindestens eine Rechnung über einen „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ aus dem Jahr 2022, das heißt für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle, Koks, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzel. Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten des Referenzwertes von 2021, der für die einzelnen Brennstoffe genau festgelegt wurde, entspricht. Außerdem muss die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreiten.

Wie viele Verbraucher könnten in Mülheim profitieren?

Dazu gibt es keine statistischen Daten, aber es haben schon relativ viele Leute bei uns nachgefragt. Hauptsächlich die, die mit Öl und Flüssiggas tanken.

Wie viel Geld bekommt man maximal?

Die Erstattung ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Nach der kürzlich getroffenen Vereinbarung startet jetzt bald das Anmeldeverfahren. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, kann ein Antrag gestellt werden.