Mülheim. 10 Tage lang galt im Evangelischen Krankenhaus in Mülheim ein Besuchsverbot. Unter folgenden Regeln ist der Zutritt nun wieder erlaubt.
„Wir wissen, dass das Besuchsverbot in den letzten zehn Tagen eine Belastung für unsere Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen war“, sagt Silke Sauerwein, Sprecherin des Evangelischen Krankenhauses in Mülheim. „Leider war dies zum Schutz aller eine notwendige Maßnahme. Umso mehr freuen wir uns, dass wir noch vor Ostern wieder Besuche erlauben können.“ Allerdings gibt es ein paar Regeln und Ausnahmen.
Die Besuche im Evangelischen Krankenhaus sind im Allgemeinen ab Samstag, 9. April, wieder erlaubt. Aber nur an festgelegten Tagen, mit negativem Corona-Nachweis und einer FFP2-Maske.
Besuchstage sind montags, mittwochs und samstags im EKM in Mülheim
Besuche sind montags, mittwochs und samstags zwischen 15 und 18 Uhr für eine Person für maximal eine Stunde erlaubt. Alle Personen, die das Krankenhaus betreten, müssen eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Patientenzimmer.
Das Ergebnis des Schnell- oder PCR-Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Test muss bei einer anerkannten Teststelle gemacht und zum Besuch mitgebracht werden. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind.
Ausnahmen für Besuche bei Schwerstkranken, Kindern und Schwangeren im EKM
Ausnahmen von den festgelegten Besuchszeiten gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatientinnen und -patienten und Kindern. Diese Ausnahmen müssen allerdings vorab mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgesprochen werden.
Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahme: Bei der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten.
Alle Regelungen werden fortlaufend auf der Internetseite www.evkmh.de aktualisiert.