Hagen. Seit Monaten hält ein jugendlicher Straftäter die Hagener Behörden auf Trab. Die Strafverfolgung gestaltet sich in solchen Fällen schwierig.
Seit mehreren Monaten hält ein 14-Jähriger aus Hagen nun schon die Polizei auf Trab: Einbruch in die Bahnhofs-Bäckerei,
Einstieg durchs Dach in ein Fahrradgeschäft
, Ladendiebstähle, Körperverletzungen, Widerstand. Nahezu jeder Polizeibeamte kennt den renitenten Jugendlichen. Die Akte der Vorfälle – gut 50 müssen es inzwischen sein – wird jeden Tag dicker.
Sind die Strafverfolger machtlos? „Uns sind die Hände gebunden”, bewertet Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli die unerfreuliche Sachlage. Trotz der Vielzahl der Taten reiche es noch nicht, den jungen Mann hinter Gitter zu bringen, „wir haben ihn aber im Blick.”
Jugendhilfe ist aktiv mit eingebunden
Derzeit wohnt der 14-Jährige in einer Jugendeinrichtung zur Krisen- und Klärungshilfe, aus der er regelmäßig „abgängig ist”, wie es amtlich heißt. Deutlicher: Er haut dort ständig ab. Stadtsprecherin Clara Treude vermag allenfalls Allgemeinplätze zum Thema abgeben: „Der Fall ist dem Jugendamt bekannt. Die Jugendhilfe ist aktiv und bietet die Hilfe an, die benötigt wird.”
Aus anderer Quelle heißt es, dass der 14-Jährige zurzeit die Initiative „Kurve kriegen” durchläuft: Ein Programm des Landes NRW, das frühzeitig verhindern soll, dass gefährdete Kinder und Jugendliche in die Kriminalität abgleiten und zu Intensivtätern werden.
Erziehungsgedanke im Vordergrund
Bei dem 14-Jährigen, der in diesem freiwilligen Programm angemeldet ist, lässt der Erfolg jedoch zu wünschen übrig. Denn von der Bundespolizei wird er bereits als „Intensivtäter” bezeichnet, im Präsidium an der Hoheleye gibt man sich da noch zurückhaltender und nennt ihn „einen polizeibekannten auffälligen Jugendlichen”.
Bislang hatte der 14-Jährige nur in geringem Umfang mit der Justiz zu tun: „Hausfriedensbruch am Bahnhof, Schwarzfahren, kleinste Mengen Drogen und Polizistenbeleidung”, listet Gerichtssprecher Christian Dembowski die Sünden auf, die bisher nur mit dem erhobenen Zeigefinger geahndet wurden. Im Vordergrund stehe in dieser Altersgruppe der Erziehungsgedanke.
Das könnte sich ändern, wenn demnächst der beträchtliche Aktenschub mit den Strafanzeigen der vergangenen Wochen im Amtsgericht aufläuft. Andreas Dittert, der dort als Jugendrichter tagtäglich mit Jugendkriminalität zu tun hat: „Das Jugendrecht ist sehr komplex, reicht von Weisungen über Sozialstunden bis hin zum Dauerarrest.”
Volle Bandbreite an Maßregeln möglich
Die volle Bandbreite an Maßregeln ist möglich. Allerdings nehmen die Maßnahmen des Jugendstrafrechts ihre Zeit in Anspruch, bevor eine Haftstrafe in Betracht kommt, von deren Wirkung auf Intensivtäter sich mehr versprochen wird. Jugendrichter Dittert: „Einigen Jugendlichen muss eindringlich bewusst gemacht werden, dass sie für ihr Unrecht auch einstehen müssen.”