Nach dem Großbrand in einem Gelsenkirchener Gewerbegebiet fragt SPD-Mann Sebastian Watermeier: „Wurde die Bezirksregierung bewusst getäuscht?“
Der große Reifenbrand im Gelsenkirchener Gewerbegebiet Am Dördelmannshof hat es als Thema bis nach Düsseldorf geschafft. Der Gelsenkirchener Landtagsabgeordnete Sebastian Watermeier (SPD) ist mit einer Kleinen Anfrage der Frage nachgegangen, in wieweit die Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde den Betrieb kontrolliert hat. Die Antwort der Landesregierung wirft nun bei dem SPD-Politiker eine weitere Frage auf, und zwar, ob die Behörde bewusst getäuscht wurde.
Nach Brand bei Reifenhändler: Altgummis stapeln sich erneut auf dem Gelände
Auch dürfte sich beim Blick auf das aktuelle Geschehen auf dem vom Brand getroffenen Gelände die Frage stellen, ob nicht womöglich erneut gegen Auflagen verstoßen wurde. Es stapeln sich wieder Reifen auf dem Areal, dessen Verwendung eigentlich ganz anders deklariert ist.
Aus dem Antwortschreiben der Landesregierung geht nämlich hervor, dass das Areal, auf dem hunderte von Reifen gelagert waren, den Kontrolleuren bislang völlig verborgen geblieben ist. Die Lagerfläche bei den Inspektionen zu kontrollieren sei nicht möglich gewesen, heißt es in dem Dokument, weil es sich um eine „räumlich abgetrennte und nicht einsehbare Fläche“, handelt.
Und weiter: Das Geländeteilstück gehört der Firma Rohstoffhandel Heinrichs GmbH, diese hat es an den benachbarten RCG Reifenhandel Gelsenkirchen untervermietet. Das Gelände ist als Abstellfläche für leere Container und als Parkplatz ausgewiesen. Am 28. Februar sind auf dem Gelände hunderte von Reifen in Flammen aufgegangen, die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung.
Gelsenkirchen SPD-Politiker Watermeier sieht Betreiber in der Pflicht, Gefahren zu minimieren
„Angesichts der Uneinsehbarkeit der Fläche stellt sich die Frage, ob hier Unregelmäßigkeiten vor den Augen der Kontrolleure verborgen werden sollten“, sagt Sebastian Watermeier. Der SPD-Landtagsabgeordnete sieht daher „vor allem auch die Betreiber in der Pflicht“, künftig dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenquellen früher erkannt werden.
Die Bezirksregierung Münster behält sich nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen „die Prüfung eines möglichen Bußgeldverfahrens“ vor. Nach Angaben von Staatsanwältin Sonja Hüppe läuft das Verfahren aber noch. Wer genau damit konfrontiert werden könnte, Heinrichs und/oder RCG, geht aus der Kleinen Anfrage nicht hervor.
Bezirksregierung deckt im April 2019 Mängel auf und legt KfZ-Zerlegebetrieb still
Nach Angaben der Landesregierung erfolgen die Umweltinspektionen vor Ort im Zwei-Jahres-Rhythmus, unangekündigt sowie angekündigt. Beim Check von Heinrichs am 15. April 2019 ist demnach „ein externer Kfz-Zerlegebetrieb stillgelegt sowie diverse Mängel bei der Lagerung von Abfällen behoben“ worden. Die Kontrolle am 18. Mai 2020 im Hinblick auf angenommene Altfahrzeuge verlief dagegen ohne Beanstandungen.
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Aus dem Schreiben geht ebenso hervor, dass es bereits einige Monate vor dem Brand am 28. Februar 2021 zu Beschwerden aus der Anwohnerschaft hinsichtlich kleinerer Brände im Umfeld von Heinrichs gekommen ist. „Der Verursacher konnte in dieser Zeit nicht ermittelt werden“, schreibt die Landesregierung.
Nach dem Brand ist der Rohstoffhandel von den Kontrolleuren der Münsteraner Behörde am 1., 8. und 23. März dieses Jahres aufgesucht worden, um die Abläufe zur Wiederherstellung des genehmigungskonformen Zustands der Fläche zu überwachen.
Auch diese Redaktion hatte eine Anfrage an die Bezirksregierung Münster bezüglich des Brandes und der Kontrollen gerichtet. Sie wurde bis dato nicht beantwortet. Von den Firmen Heinrich und RCG hat es ebenfalls noch keine Antwort gegeben.
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