Oberhausen. Das Land NRW spendiert Gründern einen Großteil der Miete für neue Ladenlokale. Wie funktioniert’s? Fragen und Antworten in der Übersicht.
Die Corona-Pandemie hat die ohnehin gebeutelten Innenstädte in Oberhausen noch einmal schmerzlich getroffen. Zwei Lockdowns, harte Hygiene-Vorschriften für den Einzelhandel, ausbleibende Kundschaft, kaum Gäste in den Hotels, Gastronomen müssen improvisieren, um überhaupt noch Speisen anbieten zu können. Hoffnung setzt unter anderem der Verein Oberhausener City-Management in das vom Land aufgelegte „Sofortprogramm Innenstadt“, in das auch die hiesigen Zentrumsbereiche Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade aufgenommen wurden.
Worum geht es beim Sofortprogramm Innenstadt?
Ziel des Förderprogrammes ist es, Leerstände wieder mit Leben zu füllen. Wer künftig ein Ladenlokal in Oberhausen anmieten möchte, kann auf eine Förderung durch das Land NRW hoffen und zahlt nur 20 Prozent der letzten Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten. Der restliche Betrag der Miete wird durch das Förderprogramm übernommen.
Wie funktioniert das Förderprogramm?
Den Mietvertrag schließt der Vermieter oder die Vermieterin mit der Stadt Oberhausen. Er oder sie verzichtet dabei auf einen Teil der Miete, muss die letzte Kaltmiete um mindestens 30 Prozent reduzieren. Dafür gibt es dann die Sicherheit, dass die verminderte Miete während der gesamten Nutzungsdauer auch garantiert fließt.
Die Stadt wiederum tritt dann als Vermittlerin in Kraft und schafft für den Gründer oder die Gründerin eine Art Untermieterverhältnis. Das Förderprogramm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
Welches Ziel verfolgt die Landesregierung?
Indem leere Ladenlokale wieder mit Leben gefüllt werden, sollen auch die Innenstädte profitieren. Menschen sollen durch die neuen Angebote gelockt werden, die Attraktivität soll steigen. Dadurch erhofft sich die Landesregierung einen Anschub für die Innenstadtentwicklung nach der quälend langen Zeit des Corona-bedingten Stillstandes.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. So schreibt es die Stadt Oberhausen auch auf ihrer Internetseite. Haben die Gründer ein tragfähiges Konzept, können sie sich an die Stadt wenden und sich um die Förderung bewerben.
An wen können sich interessierte Gründer und Gründerinnen wenden?
Die Stadt Oberhausen lädt Interessierte ein, Kontakt zu den jeweiligen Stadtteilbüros aufzunehmen.
Alt-Oberhausen: Robert Witter, info@brueckenschlag-ob.de, 0208-82 84 90 86
Osterfeld: info@stadtteilmanagement-osterfeld.de, 0208-81 06 91 20
Sterkrade: Sven Wörmer und Philipp Dreger, citymanagement@stadtteilbuero-sterkrade.de, 0208-63 58 06 00